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Gewährleistung für Gewährleistungs Reparatur

Verfasst: 14.09.2004, 22:25
von Micha
:( Hallo,
heute habe ich festgestellt das mein Ford Mondeo wieder mal Öl verliert.Habe ihn im Feb.gekauft und nach ein paar Tagen hat er Öl verloren .Ich bin dann zum Händler und er hat dann den Simmering ausgetauscht an der Riemenscheibe des Zahnriemens.Dann kaum zu Hause Ölte er wieder und ich wieder hin dann hat er gemeint der obere Simmering wäre defekt und wechselte auch diesen kostenlos .Nun Ölt er schon wieder und ich in eine (nicht der Händler)Ford Werkstatt meines Vertrauens .Nun was kommt raus der untere Simmering an der unteren Riemenscheibe des Zahnriemens ist wieder mal undicht. :( :( :( :( :(

Frage: Ist das jetzt Gewährleistung weil der Verkäufer da ja schon einmal daran repariert hat?
Wie soll ich ihm gegenüber argumentieren?
Wie lange habe ich auf reparierte Sachen Gewährleistung?

Wäre nett wenn ihr mir Antwortet da ich Ratlos bin und der Spaß wenn ich es zahlen muss sehr teuer ist.

Micha

Verfasst: 14.09.2004, 23:05
von Erik.Ode
Hier mal beispielhaft ein Auszug aus den AGB ' s einer Fototechnik Firma:

Gewährleistung, Haftung


Für Reparaturen leisten wir eine Gewähr von 6 Monaten nach Rechnungsdatum.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Nachbesserung der ausgeführten Reparaturarbeit.

Bei zweiter erfolgloser Nachbesserung kann der Besteller einen Reparaturpreisnachlass (Minderung) verlangen oder vom Auftrag zurücktreten (Wandlung).

Gewährleistungen für Verschleiß, Stoß, Fallschaden, Fremdeingriff, Gewaltanwendung, Sand- oder Flüssigkeitsschäden des Gerätes sowie falscher Lagerung sind ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind, insbesondere umfasst unsere Haftung nicht einen Ersatzanspruch wegen entgangener Gewinne, Reisekosten, Verdienstausfall oder sonstige , in jedweder Form durch den Sachmangel entstandenen Folgekosten.

Eine Haftung für mit eingesandte Materialien wie z.B. Filmmaterial, Batterien, Accus, Gurte etc. können wir nicht übernehmen.



Wie sieht es denn bei der Vertragswerkstatt aus ? Die AGB schon mal eingesehen ?

Sollte keine Einigung erzielt werden, dann an eine Schiedsstelle der Kfz - Innung wenden:

Ärger mit dem Kfz-Betrieb können Sie kostenlos, unbürokratisch und schnell ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, wenn Sie sich an die Schiedsstelle wenden.

Diese Schlichtungsstellen schaffen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf (mit Ausnahme des Kaufpreises) ergeben, aus der Welt.

Sind Sie mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden, bleibt immer noch der Weg zum Gericht.
Bundesweit existieren ca. 150 solcher Einrichtungen.