Seite 1 von 1

nachweis unfallschaden

Verfasst: 28.04.2004, 21:26
von der käufer
hallo forummeber,
habe vor einem jahr einen pkw von privat gekauft und jetzt wurde durch gutachter festgestellt, dass das fzg einen älteren unfallschaden hat. der gutachter kann mir allerdings nur einen altschaden bescheinigen, er will nichts konkretes zum datum reinschreiben.

so kann ich dem ehemaligen verkäufer natürlich nur schwerlich nachweisen, dass dieser unfall schon beim verkauf an mich vor 1 jahr bestanden hat.

gibt es andere möglichkeiten festzustellen, ob der verkäufer einen schaden mit dem fzg. hatte, z.b. über dessen versicherung oder so?
brauche beweise?

gruss
timo

Unfallschaden nicht angegeben

Verfasst: 04.05.2004, 15:13
von tom
Hallo,

also wenn Sie keinen Unfall mit dem Fahrzeug gehabt haben, dann muss es ja beim Vorgänger gewesen sein.
Hat er beim Fahrzeugverkauf nicht auf einen Unfallschaden hingewiesen, hat der Verkäufer einen schweren Fehler gemacht und muss für die Folgen geradestehen.

Verfasst: 04.05.2004, 16:05
von webfox
@ tom:
danke für die Infos, aber das ist mir schon klar. Nur muss ich als Käufer leider den Nachweis erbringen, dass der Schaden schon vor einem Jahr (also vor meinem Kauf) bestanden hat. Der Käufer behauptet einfach, das Fzg. sei von ihm unfallfrei verkauft worden und ich habe den Schaden verursacht.

Gruss
Timo

Verfasst: 04.05.2004, 16:52
von tom
@webfox,

wie das gehen soll weis ich leider auch nicht.

Vielleicht bekommen Sie im Forum Verkehrsrecht unter
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=45
eine Antwort.

Mich würde dann interessieren wie die Sache ausgegangen ist.