Als Halter jemanden ohne Führerschein fahren lassen
Verfasst: 10.09.2004, 13:25
Hallo,
aus Gutmütigkeit habe ich meinem Ex-Freund meinen Zweitwagen nach der Trennung vor drei Monaten weiterhin überlassen, den er mir mit monatlich 100€ abzahlen sollte. Es gibt darüber eine schriftliche Vereinbarung (die er mir allerdings "entwendet" hat, auf die er sich aber in einer Mail an mich bezieht). Eine erste Rate von 100€ hat er vor 14 Tagen gezahlt.
Vorgestern Nacht stand nun die Polizei vor meiner Tür: er wurde in einer allg. Verkehrskontrolle angehalten und dabei wurde festgestellt, dass er ohne Führerschein fährt. Die Polizei sagte mir, dass ich nun mit einer Strafanzeige rechnen müsse, da ich mich nicht versichert habe, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Wie sieht nun für mich die Rechtslage aus? Ich habe Dinge gehört wie Entzug der Fahrerlaubnis für mich und Strafen möglichst unter 90 Tagessätzen, damit ich nicht vorbestraft bin ... Ich hoffe, ich konnte der Polizei glaubhaft versichern, dass ich das wirklich nicht wußte (schließlich hatte ich diesen Mann mit eigenem Fahrzeug kennengelernt, wer fragt denn da nach einem Führerschein?).
Vielen Dank für eine Antwort, mit der ich mich dann auf das Strafmaß einstellen kann.
Marie
aus Gutmütigkeit habe ich meinem Ex-Freund meinen Zweitwagen nach der Trennung vor drei Monaten weiterhin überlassen, den er mir mit monatlich 100€ abzahlen sollte. Es gibt darüber eine schriftliche Vereinbarung (die er mir allerdings "entwendet" hat, auf die er sich aber in einer Mail an mich bezieht). Eine erste Rate von 100€ hat er vor 14 Tagen gezahlt.
Vorgestern Nacht stand nun die Polizei vor meiner Tür: er wurde in einer allg. Verkehrskontrolle angehalten und dabei wurde festgestellt, dass er ohne Führerschein fährt. Die Polizei sagte mir, dass ich nun mit einer Strafanzeige rechnen müsse, da ich mich nicht versichert habe, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Wie sieht nun für mich die Rechtslage aus? Ich habe Dinge gehört wie Entzug der Fahrerlaubnis für mich und Strafen möglichst unter 90 Tagessätzen, damit ich nicht vorbestraft bin ... Ich hoffe, ich konnte der Polizei glaubhaft versichern, dass ich das wirklich nicht wußte (schließlich hatte ich diesen Mann mit eigenem Fahrzeug kennengelernt, wer fragt denn da nach einem Führerschein?).
Vielen Dank für eine Antwort, mit der ich mich dann auf das Strafmaß einstellen kann.
Marie