Motorradverkauf- Verkäufer reklamiert nach 2 Jahren!

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
webfox
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 26.04.2004, 11:17

Motorradverkauf- Verkäufer reklamiert nach 2 Jahren!

Beitrag von webfox »

Hallo, ich habe im Herbst 2002 ein Motorrad von privat an privat mit einem ADAC-Formularvertrag als unfallfrei verkauft. Nun meldet sich heute -nach über 1 1/2 Jahren!- der Anwalt des damaligen Käufers mit der Behauptung, beim jetztigen Weiterverkauf des Krades seien frühere Unfallschäden festgestellt worden und fordert mich auf, den Kaufvertrag rückgängig zu machen unter Anrechnung der Nutzung und gefahrenen Km des Käufers.
Woher soll ich wissen, dass dieser nicht selbst während seiner Nutzungsdauer einen Unfall hatte?
Wie soll ich hier reagieren?
Thomas

Beitrag von Thomas »

Warscheinlich bleibt Ihnen keine Wahl auch zu einem Rechtsanwalt zu gehen. :wink:

Wenn Sie natürlich von dem Unfallschaden gewust hatten werden Sie schlechte Karten haben :(

Grundsätzlich ist es so, das ein Kaufvertrag rückgäniggemacht werden kann wenn ein Unfallschaden verschwiegen wurde.

Gruß Thomas
http://www.bussgeldkatalog.biz
webfox
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 26.04.2004, 11:17

Beitrag von webfox »

Hallo,
das Krad hatte definitiv keinen Unfall, während ich es in Besitz hatte.
Wie will mir der Käufer das auch nachweisen, der selbst das Fzg. jetzt schon fast 2 Jahre gefahren hat?!
Ich denke, bevor ich einen Anwalt beauftrage, sollte mir der Käufer einmal nachweisen, dass er nicht selbst die nun behaupteten Schäden verursacht hat- oder? Die jetzt vom Anwalt behaupteten Schäden wie "verzogener Rahmen" usw. müssten ihm doch längst während dieser Zeit aufgefallen sein...
Im Kaufvertrag steht "unfallfrei" und es war mir weder ein Unfall bekannt, noch sonst irgendwelche Schäden, insofern sehe ich mich hier nicht in der Schuld oder Beweispflicht.
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Beitrag von tom »

Hi,

So wie es hier aussieht, müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. :(
webfox
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 26.04.2004, 11:17

Beitrag von webfox »

Klar, einen ReA beauftragen kann ich immer. Aber ich sehe es eigentlich nicht ein, meine Rechtsschutzversicherung und die Juristen mit einer solchen Sache zu belasten, bevor mir der Käufer keine konkreten Fakten bzw. Beweise vorlegt.
Nach meinem Rechtsverständnis muss er mir doch klar nachweisen, dass die Schäden schon vor Abschluss unseres Kaufvertrages bestanden haben oder ich von irgendwelchen Schäden gewusst habe und ich kann mir nicht vorstellen, wie er das machen will nach so langer Zeit.
Oder kann ich hier irgendwas falsch machen bzw. Fristen versäumen o.ä.?
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Beitrag von tom »

Ich kann hierzu nicht weiterhelfen, bitte fragen Sie einfach Ihre Rechtschutzversicherung.

Außerdem würde ich mich freuen, wenn Sie uns mitteilen wie die ganze Sache ausgegangen ist. :)
webfox
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 26.04.2004, 11:17

Beitrag von webfox »

Hallo,
meine RS-Versicherung hat mir schon signalisiert, bei Bedarf sofort Deckungszusage zu geben. Allerdings konnte man sich dort nicht vorstellen, das der Käufer von seiner RSV für einen solchen "Fall" eine Deckungszusage bekommen würde.
Mache mir nur Gedanken, dass er mit irgendwelchen "Tricks" vorgehen wird.
Halte das Forum auf dem Laufenden...

Gruss

Andi
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“