unfallschaden erst nach 1,5 jahren festgestellt
Verfasst: 06.09.2004, 19:24
Hallo,
meine Geschichte ist etwas länger und ich hoffe, ich kann von euch Tipps bekommen. Ich habe mir vor 1,5 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft 13.950 €. Er war zu dem Zeitpunkt gut 3 Jahre alt. Damals schon habe ich festgestellt, daß der Wagen zwei unterschiedliche Rückleuchten hatte. Über´s Autohaus habe ich nichts erfahren - da rief ich die Vorbesitzerin an. Diese meinte, daß sie beim Rückwärtsfahren gegen eine Laterne gefahren ist - es war aber nur die Rückleuchte beschädigt worden. Ich gab mich sozusagen zufrieden damit.
Vor zwei Monaten habe ich dann das Autohaus, von wo ich den PKW gekauft habe, angerufen und eine Rechnung von dem Schaden gefordert.
Unglaublich - die Rechnung von dem Unfall kam. 3.110 €. Jetzt ist alles beim Anwalt. Auf was kann ich bauen, Ansprüche (Betragsanspruch, Zurücktreten vom Kaufvertrag), ...? Mein Anwalt meint, daß ein Gutachten nur vom Gericht gestellt wird. Alles andere wird sozusagen nicht akzeptiert. Ich bekomme ständig Angebote vom Autohaus (500 €, aber jeder trägt die Anwaltskosten selbst). Ich denke, es ist zuwenig. Vorallem weil ich mir das Auto so nie gekauft hätte.
Im letzten Schreiben stand sogar, daß der "Einwand der Verwirkung im Raum stände", weil ich mich jetzt erst gemeldet habe. Was ist damit gemeint?
Was für Kosten würden mir entstehen, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktreten würde (gefahrene Kilometer...)? Ich hoffe von euch erfahren, was ich erwarten kann. Ich habe momentan keinen Plan mehr.
Ich dank euch. Gruss, Michaela
meine Geschichte ist etwas länger und ich hoffe, ich kann von euch Tipps bekommen. Ich habe mir vor 1,5 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft 13.950 €. Er war zu dem Zeitpunkt gut 3 Jahre alt. Damals schon habe ich festgestellt, daß der Wagen zwei unterschiedliche Rückleuchten hatte. Über´s Autohaus habe ich nichts erfahren - da rief ich die Vorbesitzerin an. Diese meinte, daß sie beim Rückwärtsfahren gegen eine Laterne gefahren ist - es war aber nur die Rückleuchte beschädigt worden. Ich gab mich sozusagen zufrieden damit.
Vor zwei Monaten habe ich dann das Autohaus, von wo ich den PKW gekauft habe, angerufen und eine Rechnung von dem Schaden gefordert.
Unglaublich - die Rechnung von dem Unfall kam. 3.110 €. Jetzt ist alles beim Anwalt. Auf was kann ich bauen, Ansprüche (Betragsanspruch, Zurücktreten vom Kaufvertrag), ...? Mein Anwalt meint, daß ein Gutachten nur vom Gericht gestellt wird. Alles andere wird sozusagen nicht akzeptiert. Ich bekomme ständig Angebote vom Autohaus (500 €, aber jeder trägt die Anwaltskosten selbst). Ich denke, es ist zuwenig. Vorallem weil ich mir das Auto so nie gekauft hätte.
Im letzten Schreiben stand sogar, daß der "Einwand der Verwirkung im Raum stände", weil ich mich jetzt erst gemeldet habe. Was ist damit gemeint?
Was für Kosten würden mir entstehen, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktreten würde (gefahrene Kilometer...)? Ich hoffe von euch erfahren, was ich erwarten kann. Ich habe momentan keinen Plan mehr.
Ich dank euch. Gruss, Michaela