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Wegen Taube gebremst, Fahrer erhält Teilschuld

Verfasst: 21.04.2004, 08:48
von tom
An der Kreuzung angefahren und gleich wieder abgebremst, weil eine Taube vor dem Auto landete und der nachfolgende Wage führ ins Heck.
Dessen Fahrerin wollte die Tierfreundin im vorausfahrenden zum Schadenersatz heranziehen.
  • Das Urteil des AG Solingen:
    75 % des Schadens zahlt die Ausfahrerin,
    25 % die Blitzbremserin.
Denn eine Taube stellt in Anbetracht höherer Sachschäden keinen zwingenden Grund zum Bremsen dar.

(Az. 10 C 49/03)