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gibt es ab 2005 noch Auflastung für PKW in LKW

Verfasst: 01.09.2004, 13:42
von frank yj
Hallo zusammen.
Ich fahre einen 4,2l Wrangler YJ.
Kann ich den noch auflasten lassen, oder gilt das ab 2005 nicht mehr???

Verfasst: 10.09.2004, 10:43
von Heike
Das lohnt sich nicht mehr.
Die Firmen machen damit noch ne schnelle Mark. :?
Frag mal beim TÜV nach.
Ab nächstes Jahr gibt es nur noch PKW´s und LKW´s.
Da wirst Du um megahohe Steuern wohl nicht herumkommen.

Verfasst: 13.09.2004, 09:10
von frank yj
Hab ich mir fast gedacht.

Danke Heike.

Verfasst: 13.09.2004, 23:30
von Heike
Bitte!
Gern geschehen.

hat jemand nen Link

Verfasst: 06.10.2004, 20:16
von daddy
wo man offiziell nachlesen kann was Stand der Dinge bzgl Auflastung ist? Ich würde gerne für meinen Toyota Hiace Bus 2,5 D, Steuern sparen. Habe gerade mal an das Bundesfinanzministerium gemailt, mal schauen ob die antworten. Grüsse aus dem Bergischen Land @all und besonders an die Großfamilien, die nun mal auf grosse Autos angewiesen sind und sich nicht immer die neuesten Fz mit den niedrigsten Schadstoffwerten leisten können :D

Habe email - Antwort vom Finanzministerium

Verfasst: 07.10.2004, 22:02
von daddy
Die in der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen nicht immer zutreffend wiedergegebene Rechtslage stellt sich zurzeit noch wie folgt dar:

Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für "andere Fahrzeuge" bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen. Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von bis zu 8 Personen (außer
Fahrer) oder vorwiegend dem Transport von Gütern zu dienen, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als "Pkw" und darüber als "andere Fahrzeuge"
gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen und so genannten SUV auch Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile, und geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück (vgl.
insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. März 1998, VII R 116/97), die vor allem § 23 Abs. 6a der StVZO heranzieht.

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt. Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als "andere Fahrzeuge" (s.o.) in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig nicht mehr möglich sein. Die Aufhebung soll 6 Monate nach der noch erforderlichen Verkündung der Verordnung in Kraft treten. Da die Kraftfahrzeugsteuer eine so genannte Ländersteuer ist
(Ertrags- und Verwaltungskompetenz liegt nach dem Grundgesetz vollständig bei den Ländern), ist es nach Auffassung der Bundesregierung Sache der Länder, in dieser Zeit über die diesbezüglichen Folgerungen zu entscheiden.
Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 09.10.2004, 17:53
von Mr.G
:D April 2005 wird nicht das KFZ-Steuergesetz geändert , sondern die Straßenverkehrsordnung . Kombinationsfahrzeug gibts dann nicht mehr ,
nur noch PKW oder LKW .
Wer sich vorher noch das Kombinationsfahrzeug eintragen läßt ,
wird auch weiterhin nach Gewicht besteuert .
Also wenn Auflastung - dann schnell , denn ab nächsten Jahr geht es nicht mehr !

:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :!: :!: :!:

Thanx für den Beitrag, Wo Hiace auflasten???

Verfasst: 09.10.2004, 20:07
von daddy
daß die StVZO geändert wird war mir schon klar. :idea: Dachte allerdings, daß sich das auch auf schon aufgelastete Fz auswirken würde. Habe ich wohl falsch gedacht :roll: , beim genaueren nachdenken eigentlich auch logisch. Dann werde ich die Auflastung wohl schnellstens angehen.
Kann mir jemand einen Tipp geben wo das Gutachten für die Auflastung für einen Toyota Hiace 2,5 D Bj 98 günstig ist? Daß es bei dem Modell ohne Umbauten am Fz geht weiß ich schon. Für VW T4 findet man im Internet momentan auch echt gute Angebote aber für meinen Hiace hab ichs noch nicht unter 450 Euro gesehen

Verfasst: 09.10.2004, 20:44
von Mr.G
Heike hat geschrieben:Das lohnt sich nicht mehr.
Die Firmen machen damit noch ne schnelle Mark. :?
Frag mal beim TÜV nach.
Ab nächstes Jahr gibt es nur noch PKW´s und LKW´s.


Ich weiß auch nicht , ob das stimmt ?

Da wirst Du um megahohe Steuern wohl nicht herumkommen.

Hinweis auf der HP von hotcarparts,

Verfasst: 09.10.2004, 21:32
von daddy
die solche Auflastungen durchführen:
!!!Wichtige Information!!! Am 24.09.04 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Eintragung eines Fahrzeugs ab 2,8 t als Kombinationskraftfahrzeug ab April 2005 nicht mehr möglich sein wird. Wahrscheinlich entfällt danach auch der günstige Steuersatz für die aufgelasteten Fahrzeuge. Wir prüfen z.Z. noch was die Beschlüsse im Einzelnen bedeuten.
´

Ich habe jetzt noch mal ans Finanzministerium NRW gemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Öffentlichkeit und in Internetforen gibt es zur Zeit viel Diskussionen um die Besteuerung von Kombinationskraftwagen mit einem zul. Gg > 2800 kg nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO.

Meine Fragen dazu an Sie:

1. Ab wann fällt die Möglichkeit des umschreibens eines Fz zum Kombinationskraftwagen weg? Die Meinungen reichen vom 1.1.05 über 1.4.05 bis zu "das ist noch nicht klar".

2. Wie werden Fz die zu diesem Zeitpunkt Kombinationskraftwagen sind danach besteuert. Weiterhin nach Gewicht, da durch die Änderung der StVZO ja nur die Möglichkeit entfällt "neue" Kombinationskraftwagen zu melden, oder werden ab diesem Zeitpunkt alle Kombinationskraftwagen einfach nach Hubraum besteuert?

In meinem Fall geht es um einen Toyota Hiace 2,5 D mit insg. 9 Sitzplätzen. Die hinteren Sitzbänke lassen sich mit nur 6 Schrauben schnellstens zum Transport von Lasten ausbauen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir über die tatsächliche Sachlage Auskunft geben könnten und damit etwas Licht in mein Dunkel von Meinungsvielfalten bringen könnten. Gerade bei der Überlegung eines Fzwechsels bei einer km-Leistung von rd 25000 km/Jahr ist die Besteuerung ein wichtiger Entscheidungsfaktor ob man nach einem G-Kat Benziner oder einem sparsameren Diesel sucht.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Melde mich wenn ich ne Antwort habe[/b]

benötige auch Info´s zu den neuen Richtlinien

Verfasst: 13.10.2004, 21:07
von gast
Hallo, ich habe vor mir auch in nächster Zeit einen Geländewagen zu zulegen, aber wenn sie jetzt "ALLE" treuer werden als sie jetzt schon sind!?? Sollte ich mir das nochmal überlegen den zu Kaufen oder gibt´s irgendwelche umwege weiter günstiger zu fahren.

Bitte um Informationen: Korte-Clan@gmx.de
Thx Chris

Auflastung

Verfasst: 20.10.2004, 06:39
von Silverwolf
Habe eben eine Nachricht zum Thema "Auflastung" bekommen.

Sehr geehrter Herr ...,

zu Ihrer E-Mail vom 15.10.2004 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Es ist vorgesehen, durch die 27. Verordnung zur Änderung der StVZO die Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO (= Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen") ersatzlos zu streichen. Die Rechtsänderung soll voraussichtlich in ca. 6 Monaten in Kraft treten (derzeit ist die genannte Änderungsverordnung im BGBl. noch nicht veröffentlicht).

Aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht bezieht sich die Streichung des Regelungsgehalts des § 23 Abs. 6a StVZO nicht nur auf entsprechende "neue" Fahrzeuge; sie betrifft auch bereits zugelassene (ältere) Fahrzeuge, und zwar ab dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der beabsichtigten Neuregelung.

Kraftfahrzeuge, die bislang kraftfahrzeugsteuerlich als "Kombinationskraftwagen" i. S. des § 23 Abs. 6a StVZO anzusehen sind, werden künftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) entsprechend der Fahrzeugart, zu der sie - nach den objektiven Beschaffenheitskriterien (Bauart, Einrichtung, äußeres Erscheinungsbild) - gehören, besteuert.

Beispiele:

Insbesondere folgende Fahrzeugarten mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t unterliegen bislang - unter Berücksichtigung des § 23 Abs. 6a StVZO - der Gewichtsbesteuerung:

- zur Personenbeförderung konzipierte Geländewagen,
- Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine,
- Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen (außer dem Fahrersitz), die sog. Transportern oder Kleinbussen ähnlich sind.

Derartige Fahrzeuge werden künftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t - als Pkw nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen besteuert.

Mit freundlichen Grüßen

Haßlbeck

Bayer. Staatsministerium der Finanzen

Nervös ;-)

Verfasst: 02.11.2004, 18:32
von Rollergott
Die ganze Diskusion um die 2,8 t grenze macht mich ein wenig nervös.
Vielleicht kann mich ja jemand ein wenig beruhigen.
Ich habe einen Chevy Suburban 6,2L Diesel, 9sitzplätze, derzeit 3,17t zulGg. ohne Kat Bj82´
Wollen die mir wirklich ab 05/2005 2.500 :shock: :shock: Euronen abnehmen dafür das ich die kiste angemeldet habe????
Kann mir jemand mitteilen ob es eine "neue" Grenze gibt, z.B. 3,5t oder sonstwas.
Mädels und Jungs helft mir!!!! ihr seit meine lezte Hoffnung mein Baby zu behalten!
Grüße

vergesslich ;-)

Verfasst: 02.11.2004, 18:36
von Rollergott
Im Brief ist natürlich LKW ges. Kasten eingetragen (falls es eine Rolle spielt)

Wie ist es beim T3

Verfasst: 03.11.2004, 00:29
von Marzocchi
Hallo kann ich meinen VW T3 Transporter (derzeit 8 Sitzplätze ausser dem Fahrer) nicht auch als LKW eintragen lassen ?
Mein Vater besitzt einen Cirtoen Berlingo ohen Sitzplätze der ist auch als LKW geführt. Aus dem T3 soll eh ein Camper werden - d.h. die Sitzplätze hinten werden nicht gebraucht - kann ich ihn also als (günstoigen ?) LKW umschreiben lassen ?