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Gebrauchtwagen nach knapp 6 Mon. Motorschaden

Verfasst: 30.08.2004, 20:14
von Pimboli
Hi :P ,
folgendes: ich ( privat vom Händler ) habe im März einen Opel Vectra ( 2,2i, 147 PS, Benziner, 126000 km, Kombi, scheckheftgepflegt ) gebraucht gekauft. Habe seitdem etwa 10000 km gefahren. Zeitweise (vielleicht 4 mal in der Zeit)verspürte ich ganz, ganz kurze Aussetzer beim fahren, die aber so keine Wirkung auf das Fahren oder ähnliches hatten und ich mir deswegen keine weiteren Gedanken machte.
Am Samstag nun (28.8.) ging mein Auto auf der Heimfahrt einfach aus und war nicht mehr zu starten. Ein Kfz-Mechaniker diagnostizierte nun einen Motorschaden. Wer haftet nun dafür und in wieweit??
Wäre wirklich dankbar für Auskünfte und Erfahrungsberichte! Lieben Gruss an alle

Verfasst: 02.09.2004, 01:00
von Erik.Ode
Gewährleistung
Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!
Und auch wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In diesem Falle allerdings nur für ein Jahr.

Achtung: Verkauft eine Privatperson eine Produkt, kann sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das sollten Sie vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer im Hinterkopf haben!

http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versic ... 27194.html