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Kippe im Auto gesucht

Verfasst: 21.04.2004, 01:07
von tom
Wer am Steuer auf der Suche nach einer brennenden Zigarette einen Unfall versucht, hat keinen Leistungsanspruch gegen die Vollkasko-Versicherung. Ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu werten und befreie die Versicherung von ihrer Leistungspflicht.
Eine Autofahrerin hatte sich während der Fahrt auf eine heruntergefallene Zigarette konzentriert und war dabei auf ein parkendes Auto aufgefahren. Die Autofahrerin hatten den Wagen erst bemerkt, nachdem sie aufgefahren war. Die Richter stellten fest, daß dieses Verhalten unentschuldbar und sorglos gewesen sei. Offenbar hatte sich die Frau über eine längere Strecke nicht von der Verkehrssituation vor ihrem Fahrzeug überzeugt. Die Gefährlichkeit ihres Handelnd hätte die Frau erkennen müssen. Das Fahrzeug hätte ohne weiteres am Fahrbahnrand zum stehen gebracht werden können um hier nach der Zigarette zu suchen.

OLG Hamm Az.: 20 U 155/99