Seite 1 von 1

Parkschaden

Verfasst: 29.08.2004, 13:05
von EMBEE
Am 28.08.04 waren ich und meine Frau zu besuch bei bekannten in Frankfurt und wir hatten unser neues Vierrad (MX5) dabei. Das Auto war als einziches Fahzeug vor das offene Esszimmerfenster geparkt wo wir grade am Essen waren als es um 20:15 Uhr ein lautes Krachen und Knacken gab.
Verschreckt kuckte meine Frau mich an, und mein Blick war bestimmt auch nicht eins von freude gezeichnet :shock: . Jemanden hat beim Parken einfach unser Auto "übersehen". Er war bei unsere Freunde bekannt als Besucher eines Mittbewoners des Hauses und hatte uns schon durchs Fenster rausblicken sehen. Er meldete sich anstandsmäßig und wir haben uns den Schaden mal angesehen.
http://www.betzel-online.de/Images/MX5/Schaden1inet.jpg
Nachdem wir die Daten ausgetauscht und Foto's gemacht haben hat er noch ein Bekennerschreiben unterschrieben. Meine frage an euch ist was ich als nächstes zu tun habe. Da ich bisher noch nie einen Schaden hatte (Holz, Holz gib mir Holz) ist mir leider die Abwickelung unbekannt. Was ich bisher herausgefunden habe ist das dies warscheinlich als Haftpflichtschaden durchgeht, und ich erst mal den Fall beim seiner Versicherung melden soll, und einen Kostenvoranschlag besorgen muß, ich glaub am besten beim Hersteller Mazda. Ist dies so Korrekt oder gibt es da noch andere Details welche mann beachten muß.
Jede Hilfe willkommen, EMBEE.

Schaden beim Parken

Verfasst: 29.08.2004, 13:17
von tom
Hallo EMBEE,

einfach den Schaden deiner Versicherung melden, die sagen dann schon was du machen sollst. :wink:

Verfasst: 30.08.2004, 18:12
von Uwe
Hi !

Also normalerweise muss der Verursacher den Schaden seiner Versicherung melden. Von denen erhältst du dann in der Regel ein sog. Schadenprotokoll auf dem Du einige Frage beantworten musst.

Absolut auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du mit seiner Versicherung kurz mal Kontakt aufnimmst.
Die werden Dir dann schon sagen, ob Du den Wagen gleich direkt bei Deiner Werkstatt zur Reparatur bringen kannst oder ob die evtl. noch einen Gutachterr hinzuziehen wollen. Das wäre aber bei Bagatelldelikten nicht normal.

In der Werkstatt wird der Schaden repariert und die Rechnung wird der Versicherung zusgestellt. Macht manche Werkstatt direkt mit der Versicherung ohne das Du weiter Geld auslegen musst.

Kurz mal telefonieren und schon hast Du über den weiteren Verlauf Kenntnis. Und dann kannst Du auch sicher sein, dass der Schaden dort auch bekannt ist, falls der Verursacher es "zufällig" vergessen hat zu melden.

Gutes Gelingen !! U w e