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Motorrad Kennzeichen
Verfasst: 28.08.2004, 19:01
von Biker
Polizei hat mich heute mit meinem Motorrad (CBR 600 FS) angehalten und mir Vorgeworfen, das ich mein Kennzeichen in der Mitte umgeklappt hätte, konnte mir gar nicht erklären, wie das wohl passiert ist...
War aber immer freundlich und habe alle fragen beantwortet....
Der Sheriff war ein ziemlich junger, man konnte überhaupt nicht mit ihm reden, muß sich wohl noch selber was beweisen,
oder seiner recht ansehnlichen Kollegin...
Na ja, er wird mich auf jeden fall Anzeigen, da dieses anscheinend ja ein schwerwiegendes Vergehen ist.
Shit, mit was muß ich denn da wohl rechnen????
PUNKTE? KOHLE? und Führerschein weg? meinte der Sheriff zumindest...
mfg Biker
Verfasst: 30.08.2004, 18:05
von Uwe
Moin Biker !
Was wirft er Dir denn genau vor ??
Etwa einen Kennzeichenmissbrauch ??
Oder nur ne schlichte Ordnungswidrigkeit wegen des nicht leserlichen Kennzeichens ??
zumindest das wird er Dir ja wohl gesagt haben oder?
Also Kennzeichenmissbrauch: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (laut Gesetzestext)
Die Ordnungswidrigkeit ist ein kleineres Bussgeld ohne weitere Punkte.
Um einen Kennzeichnenmissbrauch begründen zu können bedarf es aber einiger Voraussetzungen.
War das Kennzeichen unleserlich ?
Könnte das Wegknicken auch evtl. durch ein Wheelie entstanden sein?
(Soll es ja geben
Wurde das Kennzeichen mit der Absicht verändert, einer evtl. Verfolgung aus dem Weg zu gehen, da es unleserlich ist ?
Aber der Sherriff wie Du ihn nennst hat ja sicher dementsprechend Spuren gesucht und auch Fotos gemacht gell ?
Gruß U w e
Verfasst: 02.09.2004, 17:44
von Gast
Hallo Uwe,
Der Polizist wirft mir ein Kennzeichenmissbrauch vor,
also ein Verstoß gegen § 22 StvO , soweit ich mich da richtig informiert habe.
Foto hat er keins, habe das Kennzeichen im Gespräch mit ihm zurück gebogen, weil ich den ganzen Ärger nicht verstanden habe, danach wollte er kein Foto mehr machen???
Habe ihm sogar noch angeboten es wieder zurück zu biegen, so das er noch sein Foto machen kann, das wollte er aber nicht...
Weiß auch nicht, so schlimm war es gar nicht abgeknickt, schätze mal
85 % waren voll zu sehen, als er hinter mir gefahren ist,
wenn man davor stand, konnte man alles erkennen.
Hätte ich geahnt, das es so schlimm ist, hätte ich sicher genauer drauf geachtet.
Shit, muß wohl erstmal auf die Anzeige warten und dann einem Anwalt übergeben.
MFG Biker
Verfasst: 02.09.2004, 18:10
von Gast
Anonymous hat geschrieben:Hallo Uwe,
Der Polizist wirft mir ein Kennzeichenmissbrauch vor,
also ein Verstoß gegen § 22 StVG , soweit ich mich da richtig informiert habe.
Foto hat er keins, habe das Kennzeichen im Gespräch mit ihm zurück gebogen, weil ich den ganzen Ärger nicht verstanden habe, danach wollte er kein Foto mehr machen???
Habe ihm sogar noch angeboten es wieder zurück zu biegen, so das er noch sein Foto machen kann, das wollte er aber nicht...
Weiß auch nicht, so schlimm war es gar nicht abgeknickt, schätze mal
85 % waren voll zu sehen, als er hinter mir gefahren ist,
wenn man davor stand, konnte man alles erkennen.
Hätte ich geahnt, das es so schlimm ist, hätte ich sicher genauer drauf geachtet.
Shit, muß wohl erstmal auf die Anzeige warten und dann einem Anwalt übergeben.
MFG Biker
Verfasst: 02.09.2004, 23:14
von Uwe
Moin Biker !
Also da würde ich mir erstmal nicht allzu viel Gedanken machen.
Solltest Du einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen wird er Dich mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit aus der Sache "rausboxen".
Es wird hier sicher an der in § 22 genannten Voraussetzung der rechtwidrigen Absicht scheitern.
Also der Absicht, das Kennzeichen vorsätzlich so zu verändern, dass man dadurch einer Verfolgung entgehen könnte weil es eben unleserlich ist.
Diese Absicht nachzuweisen ist natürlich schwer nachzuweisen.
Man kann zwarr davon ausgehen, aber es definitiv nachzuweisen ist natürlich schwierig.
Das kommt nun natürlcih auch auf die Aussage des Polizisten an. Der wird wahrscheinlich begründen, dass es nicht mehr leserlich war.
Was dann maximal übrig bleiben würde wäre dann eine Ordnungswidrigkeit. Bussgeld dürfte dann so bei 20,-Euro liegen.
Aber da musst Du nun wohl erstmal abwarten.
Eine einheitlich Regelung über die Ahndung gibt es ja nicht, bzw. sind mir nicht bekannt.
Irgendwo wird es ein Gerichtsurteil geben, indem sicher genau begründet wurde ab wann denn ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt.
Aber das wird dann schon Dein Anwalt wissen.
Gruß U w e
Verfasst: 04.09.2004, 09:35
von Biker
Hallo Uwe,
das beruhigt mich ja schon mal ein wenig, hoffe es wird so kommen...
Danke, das du dir die zeit genommen hast.
Gruß Biker
Verfasst: 16.09.2004, 15:42
von suicast
Hallo,
Ein Tipp von mir, wenn die Sache geklärt ist, geh dann zum Anwalt und beschwere dich bei der Dienstaufsichtsbehörde.
Er wird dadurch keine Strafe oder so kriegen aber es wird in seiner Akte stehen und das macht sich bei der nächsten Beförderung verdammt schlecht!
Ich hab ein paar freunde bei der Polizei, die erzählen mir sachen..... Unglaublich was junge Polizisten für sachen machen und die lachen sich dann jedesmal danach kaputt.
Also den Tipp mit der Dienstaufsichtsbehörde hab ich auch von einem Polizisten bekommen!
Lasst euch sowas nicht gefallen!!!
Verfasst: 17.09.2004, 00:53
von Erik.Ode
Einspruch Euer Ehren.
Nur Vermutungen vom Hören-Sagen !
Ich kenne auch einen, der hat mal von einem gehört, der einen kannte, welcher eine Cousine in Amerika hatte, die in der Nähe von einem Bekannten gewohnt hatte, und DIE............, die hätte beinahe schon mal.
Aber so genau kann ich das auch nicht mehr sagen !!!!
Verfasst: 05.11.2004, 09:15
von Marcus
.. na was haben wir denn da .. hier bitte eine Antwort für Euch ..
Das ganze kostet 600,-€ ..
http://www.vtr1000.de/forum/showthread.php?t=18988