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Auffahrunfall provoziert

Verfasst: 21.04.2004, 01:02
von tom
Ein Autofahrer hatte durch unnötiges Abbremsen einen Auffahrunfall provoziert und verwirkte damit den Anspruch auf Schadenersatz. Eine Zeugin sagte glaubwürdig aus, daß der vorausfahrende Autofahrer ohne erkennbaren Grund plötzlich stark abgebremst habe. Vermutlich wollte er den nachfolgenden Autofahrer verunsichern oder disziplinieren. Mit der plötzlichen und unnötigen Vollbremsung hatte der Fahrer gegen die Verkehrssicherheit verstoßen und dieses Verhalten ist als rücksichtslos und willkürlich zu werten. Die Richter wiesen auf Grund dessen die Klage auf Schadenersatz ab.

AG Frankfurt am Main Az.: 41 C 98/00-23