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Autokauf problem

Verfasst: 27.09.2011, 23:04
von Nadim
Hallo
Ich möchte ein Auto kaufen ( Abgemeldet ) aber leider hat der jehnige nur den Fahrzeugbrief ASU bescheinigung und ^^ den Fahrzeugschein mit einem Stempel § 14 drauf. Tüv hat er noch bis 12/12
Das Fahrzeug ist ohne Nummernschilder aber ist abgemeldet so steht es auch im brief drinne. er hat keine TÜV bescheinigung und wie gesagt den fahrzeugschein wo ein Stempel mit §14 drinne steht.

Nun meine Frage. kann ich das Fahrzeug kaufen und es normal anmelden? obwohl ich keine Tüvbescheinigung habe und dieser § 14 im fahrzeugschein drin steht. Im fahrzeugschein steht der Tüv mit drinne aber er hat keine echte bescheinigung.

Re: Autokauf problem

Verfasst: 05.10.2011, 22:27
von MichaelS.
Welcher § 14 ? Welche Rechtsnorm.. ich verstehe deine Frage nicht

Re: Autokauf problem

Verfasst: 07.10.2011, 14:33
von Auto-Chris
Du kannst bei der Organisation (TÜV, KÜS, Dekra ...), die die HU abgenommen hat anrufen und Dir den HU-Bericht zustellen lassen.