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Führerscheinklasse 3 - Leichtkrafmotorrad?

Verfasst: 20.08.2004, 13:52
von ivory
Hallo @ll,

vor einigen Jahren war es noch kein Problem, mit dem Führerschein Klasse 3 ein Leichtkraftmotorrad bis 125 ccm zu fahren. Bekanntlich hat sich hier die Rechtslage gewandelt und es gilt den Stichtag 1.4.1980.

Weiß jemand, wie dieser Stichtag zu händeln ist, wenn ich genau AM 1.4.1980 den Führerschein gemacht habe? Gilt dieser Tag als Ausnahmeregel? :?

Habe in den letzten Jahren nur Auto gefahren, möchte mir aber gerne wieder eine kleine Maschine zulegen.
Bin für jeden Tip dankbar - auch WO ich mich ggf. erkundigen könnte :!:

Lieben Gruß

iv

Verfasst: 31.08.2004, 16:03
von Erik.Ode
Bei Google oder jeder Polizeidienststelle.