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PKWüberführung nach Polen! Ab 1.09. neues polnisches Gesetz?
Verfasst: 19.08.2004, 19:37
von BiggSnoop
Hallo,
ich habe ein ganz eiliges Problem!!!
Ich habe gute Freunde in Polen kennengelernt, die mein altes Auto haben wollen. Es ist totz des Alters, 15 Jahre noch in einem guten Zustand und hat noch ein Jahr TÜV.
Nun haben sie mich heute angerufen und hektisch erzählt, dass in Polen in der Zeitung stand, dass ab 01.09.2004 ein neues Gesetz in Polen gilt, wonach man für Autos die älter als 10 Jahre sind dann wohl 1500 Euro Gebühr/Steuer für die polnische Anmeldung bezahlen muss.
Weiss jemand davon etwas und wenn nicht, kennst jemand irgendjemanden, der mir da weiterhelfen könnte?
Hab ja im Forum schon was von einer Verbrauchssteuer gelesen, die sich nach dem Kaufpreis richten soll, was also bei einem Fast-Geschenk nicht das Problem sein sollte.
vielen dank im Vorraus und beeilt Euch bitte, der September naht!
MfG
Marcus
Verfasst: 21.08.2004, 14:41
von Gast
hallo markus,
das mit der steuer das sie erhöht werden soll, stimmt bestimmt nicht,weil die polnische regierung dies bestimmt erst woll 3 tage vorher preisgeben wird, wenn was passiert.ich widerum habe gehört das die steuer wegfallen soll, aber die untersuchungen sollen sehr hart werden bei 3 schwerwiegenden mängeln gehts mit dem auto zum schrott.so das habe ich gehört, ist bestimmt auch ein gerücht. gelessen habe ich nichts in der zeitung. so viel spas noch.
mfg
olirma
Verfasst: 21.08.2004, 19:39
von BiggSnoop
Vielen Dank für deinen Antwort,
habe gerade mit dem Polen telefoniert und wenn du bei einer Sache Recht hast, dann bei der, das es wohl erst 3 Tage vorher bekannt wird, wenn die ein Gesetz verabschieden. Das hat der Pole bestätigt. Er versichert mir aber, dass er in der Zeitung gelesen hat, dass ein solches Gesetz in Planung is, aber er weiss auch nicht, wann es dann in Kraft treten könnte.
Er sagte weiterhin, dass man mit jedem Auto, welches älter als 10 Jahre is eben zu nem Check muss, also ne Art Polen-TÜV. Die Frage ist, was sind 3 schwerwiegende Mängel. Ist das mit dem dt. TÜV gleichzusetzen? Mein Auto hat einen leichten Mängel(Getriebe leicht ölfeucht" und hat noch ein Jahr TÜV.
Deshalb stellt sich hier noch die Frage, ob es sinnvoll ist, überhaupt mit nem Überführungskennzeichen rüberzufahren, wenn man nicht mal weiss, ob die Polen das Auto durch ihren TÜV durchkommen lassen.
Es wäre doch also die richtige Reihenfolge, zuerst das Auto in Polen durchchecken zu lassen, ob es für Polen ok ist, bevor ich es hier abmelde bzw. mir Überführungskennzeichen besorge, oder?
Ciao und danke
keinen Plan habt ihr!
Verfasst: 28.08.2004, 18:35
von Chefe
dieses Gesetz ist bei den Bulgaren schon seit zig Jahren so, kostet die Bulgaren 1500€ wenn Sie ausländische Autos importieren! Dies wird zum Schutz des eigenen Marktes gemacht. Außerdem wollen Sie keine Autos mehr die älter als 10 Jahre sind, weil Sie ja auf dem Schrott sitzenbleiben!
Wer ist schon gerne die Müllhalde der reichen Länder! Die Bulgaren selbst sehen dass natürlich nicht so gerne da sie so billig an Autos kommen!
Also absehbar, daß dies in Zukunft auch in TR, Polen, Ungarn etc. kommen wird. Ist nur eine Frage der Zeit! Falls Gesetz kommt mußt Du halt mit dem Preis soweit runtergehen, daß es sich für die Polen noch lohnt, hehe!
Verfasst: 04.09.2004, 16:56
von darius1406
Hallo
Du solltes trotzdem vorsichtig sein, da ich selber autos nach polen verkauft habe weis ich das dort in den zulassungs stellen totales caos herscht. ich weis nur soviel, importierte autos kriegt man nicht zugelassen egal welches jahr, man kriegt nur eine Vorläufige zulassung 1-2 Monate. Wieso?? Weil diese 1500 euro sollen bei der zulassung bezahlt werden. da aber noch nichts wirklich bekannt ist und weil die nicht wollen das ihnen (den Polen) das gelt entgeht falls das gesetz in Kraft tritt lassen die die Autos nur auf zeit zu und später wenn das Gesetzt dann da ist dürfen die Zahlen. Achso diese Untersuchung gilt für alle autos die importiert werden nicht nur für 10 jahre alte. Ich habe selber grad ein 2 Jahre altes auto verkauft und musst auch damit zu untersuchung.
PS: Rein theoretisch gesehen wird aus dem Gesetz nicht weil das mit einer Blockade des EU-Marktes geleich zu setzten ist. Immerhin sind die ja in der eu damit es einen Freien Markt gibt. Was bringe es dann wenn die Gesetz erstellen die gegen den Freien Eu Markt arbeiten.
mfg
also polen zullasung will
Verfasst: 11.09.2004, 19:00
von pruftechnik
Breif
Angemeldung
rechung oder andere kontrakt dokument
das ist alles , mit neu polnische gesetz das ist falsch, nicht mogliche jeztz
EU komision interesant polnische steuer - akcyza .
beispiel rechnung mit 1000 eur und steuer 60% nach alles 10 jahre ,20 jahre 8 jahre.,aber bitte keine angst - bitte schreiben rechnung oder andere dokument nach verkauft mit preis 100 eur ,dann deine freund hatt nur 60 eur steuer.wer das prufung polnische finanzstammt

? , deine gesetz - du habst gesetz- keine antowortet und das ist alles .
MfG
pruftechnik@firma.pl