Gewährleistung?
Verfasst: 28.02.2011, 12:08
Hallo,
mein Freund hat im August letzten Jahres (26.08.) einen gebrauchten Audi A4 von einem Händler gekauft. Bereits auf der Heimfahrt leuchtete die Motorkontrolllampe. Wir riefen beim Händler an, dieser meinte, wir sollen in eine Werkstatt fahren und gucken lassen was es ist. Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
- Zündspule defekt
- Ölsensor defekt
- Lamdasonde defekt
- Luftmassenmesser defekt
- elefktrische Türschließanlage defekt
Darufhin riefen wir wieder beim Händler an. Dieser teilte mit, dass wir ja eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen haben. Wir sollten 2 - 3 Monate warten und dann dies der Versicherung melden. Da diese Teile alle laut Versicherung nicht gezahlt werden, rief ich heute wieder bei ihm. Er teilte mir mit, dass er dann andere Teile berechnen wird und wir nur den Selbskostenanteil lt. Versicherungsbedingungen zahlen müssen (40 % ). Nun meine Frage:
Fallen die genannten Teile denn nicht unter Sachmängelhaftung und muss der Händler nicht sowieso die Reparatur übernehmen da 1 Jahr Gewährleistung gilt?
mein Freund hat im August letzten Jahres (26.08.) einen gebrauchten Audi A4 von einem Händler gekauft. Bereits auf der Heimfahrt leuchtete die Motorkontrolllampe. Wir riefen beim Händler an, dieser meinte, wir sollen in eine Werkstatt fahren und gucken lassen was es ist. Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
- Zündspule defekt
- Ölsensor defekt
- Lamdasonde defekt
- Luftmassenmesser defekt
- elefktrische Türschließanlage defekt
Darufhin riefen wir wieder beim Händler an. Dieser teilte mit, dass wir ja eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen haben. Wir sollten 2 - 3 Monate warten und dann dies der Versicherung melden. Da diese Teile alle laut Versicherung nicht gezahlt werden, rief ich heute wieder bei ihm. Er teilte mir mit, dass er dann andere Teile berechnen wird und wir nur den Selbskostenanteil lt. Versicherungsbedingungen zahlen müssen (40 % ). Nun meine Frage:
Fallen die genannten Teile denn nicht unter Sachmängelhaftung und muss der Händler nicht sowieso die Reparatur übernehmen da 1 Jahr Gewährleistung gilt?