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Gewährleistung auf Ersatzteil

Verfasst: 19.08.2004, 13:00
von Jan
Hallo!
Ich suche dringend Hilfe.

Mein Fall ist folgendermaßen: Ich hatte vor knapp 14 Monaten eine Reparatur in einer Werkstatt durchführen lassen, bei der das Getriebesteuergerät erneuert wurde ( Kosten ca.1000 € / das Fzg. ist
ein Mercedes 180 Bauj. 1997/ Automatik).
Jetzt ist das Steuergerät wieder def. Die Werkstatt die die Rep. durchgeführt hat ist eine Freie Werkstatt ( Also keine Mercedes Werkstatt ).
Das def. Gerät wurde zur Prüfung zu Merc. geschickt. Diese geben aber
nur 6 Mon. Garantie auf ihre E-Teile u. haben festgestellt, dass die Ursache
angebl. eine Überspannung gewesen wäre u. haben das def. Gerät zurückgeschickt.
Die Werkstatt will nun wieder ein neues Gerät einbauen u. mir die vollen
Kosten in Rechnung stellen!
Meine Frage welche Möglichkeiten ( Gewährleistung / Garantie / Kulanz
usw. ) habe ich gegenüber der Werkstatt.
Meiner Meinung nach hat die Werkstatt bei der ersten Rep. die Ursache
nicht beseitigt, sondern einfach das Steuerteil gewechselt. Zudem hatte
ich das Fzg. vor 6 Wochen in der Werkstatt, da ich Aussetzer bemerkt hatte. Angebl. wurde aber das Steuergerät ausgelesen u. hatte keine Fehler gespeichert.

Einen Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da die Werkstatt das
Steuergerät bestellen will.

Gruß u. dank im voraus
Jan aus SW

Gewährleistung bei Autoteilen

Verfasst: 19.08.2004, 19:12
von tom
Hallo Jan,

also bei neuen Autoteilen gilt die Gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. :idea:

Nach meinem Rechtsempfinden muss entweder die Werkstatt oder Mercedes für den defekt aufkommen. :arrow:

Nur hundertprozentig kann ich es leider nicht sagen, vielleicht weis jemand anders genauer bescheid, wie die Sache rechtlich verhält. :?: :?: