Verjärung von Mängelanzeige
Verfasst: 08.12.2010, 17:26
Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich habe mir am 08/2010 bei einem Opelhändler einen Astra Bj.2007 gebraucht gekauft.
Im Kaufvertrag sethen die Extras (Regensensor, Automatisches Fahrlich usw) aufgelistet.
Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug viele Extras garnicht besitzt.
Dieses wurde von mir ca. 1 Woche nach Kauf (leider nur mündlich) angezeigt beim Vekäufer.
Wir wollten uns auf eine Preisminderung einigen.
Da ich es nicht eilig hatte, und ich den Verkäufer auch kannte, habe ich keinen Druck gemacht.
Jetzt arbeitet der Verkäufer leider nicht mehr da
Der neue Bearbeiter hat mir nun aus "Kulanz" einen Kundendienst angeboten.
Nun meine Frage:
es ist ja eigentlich ein klarer Sachmangel, wenn das Auto die Vertraglichen Merkmale nicht aufweist.
Gibt es hierfür eine Verjährungsfrist, bzw. eine Zeitspanne, in der ich die Mängel schriftlich angezeigt haben muss?
Vielen Dank für die Antwotren im Voraus.
Gruß mawoso
Ich habe mir am 08/2010 bei einem Opelhändler einen Astra Bj.2007 gebraucht gekauft.
Im Kaufvertrag sethen die Extras (Regensensor, Automatisches Fahrlich usw) aufgelistet.
Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug viele Extras garnicht besitzt.
Dieses wurde von mir ca. 1 Woche nach Kauf (leider nur mündlich) angezeigt beim Vekäufer.
Wir wollten uns auf eine Preisminderung einigen.
Da ich es nicht eilig hatte, und ich den Verkäufer auch kannte, habe ich keinen Druck gemacht.
Jetzt arbeitet der Verkäufer leider nicht mehr da
Der neue Bearbeiter hat mir nun aus "Kulanz" einen Kundendienst angeboten.
Nun meine Frage:
es ist ja eigentlich ein klarer Sachmangel, wenn das Auto die Vertraglichen Merkmale nicht aufweist.
Gibt es hierfür eine Verjährungsfrist, bzw. eine Zeitspanne, in der ich die Mängel schriftlich angezeigt haben muss?
Vielen Dank für die Antwotren im Voraus.
Gruß mawoso