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Aufklärungspflichen eines Gebrauchtwagenhändlers

Verfasst: 02.12.2010, 15:44
von favorite
Hi,

vllt. kann mir ja hier jemand helfen:


Der Betreff sagt alles: Dies ist mein Facharbeitsthema!

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die wichtigsten Punkte & Paragraphen nennen würdet!

Einen schönen Tag!

Mit freundlichen Grüßen

Re: Aufklärungspflichen eines Gebrauchtwagenhändlers

Verfasst: 02.12.2010, 18:27
von Erik.Ode

Re: Aufklärungspflichen eines Gebrauchtwagenhändlers

Verfasst: 03.01.2011, 22:18
von rudihuber77
mir fällt spontan ein:
- er darf keinen unfall verschweigen
- er muss dich über mängel informieren
- er muss dich informieren wenn das auto ein miet- oder fahrschulwagen oder ein taxi war
- er muss dich informieren wenn es sich um einen reimport handelt
- er muss mind 1 jahr gesetzliche sachmängelhaftung geben