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Haftung beim Verkauf von Händler an Unternehmer
Verfasst: 16.04.2004, 22:13
von Diablo
Mich würde interessieren wie es mit der Haftung eines Händlers aussieht, wenn der Käufer selbst Unternehmer ist und das Fahrzeug gewerblich nutzen wollte. Wie ist es dann mit der Sachmängelhaftung?
Verfasst: 17.04.2004, 21:58
von tom
Hallo,
soviel ich weis ist es genauso als würde ein Händler ein Fahrzeug verkaufen, er muss mindestens ein Jahr Garantie geben.

Sachmangelhaftung
Verfasst: 23.06.2004, 10:46
von akki

Die Sachmangelhaftung betrifft nur den Verkauf zwischen Gewerbetreibenden und Privatkäufer
(Schutz des Privaten Käufers gegenüber dem Gewerbetreibenden)
Ein Gewerbetreibender, also auch der Bäcker und Kebapunternehmer, muß beim Verkauf des Fahrzeug an den privaten Käufer eine Gewährleistung von
zwei Jahren geben.Ausnahme hier ist die Verkürzung auf
ein Jahr wenn diese in den AGB's beschrieben wird (meistens wird ein Jahr Gebrauchtwagen-Garantie gleich mitgeliefert).Vertraglich ausschließen der Gewährleistung kann ein Gewerbetreibender nicht denn dann tritt automatisch die Gesetzliche zwei jahres Regelung in Kraft. Auch hier wieder die Ausnahme wenn das Fahrzeug ein gewisses alter überschritten hat (z.B. älter als 10 Jahre). Beim gewerblichen Verkauf an den Privatkäufer ist es ratsam einen Gefahrenübergang zu machen. Das ist in Form eines Gutachtens welches die Sachverständigen Organisationen wie z.B. TÜV, DEKRA, FKÜ, DAT etc.. herrausgeben zu bewerkstelligen. Der Käufer bekommt somit Kenntnis über den Zustand des Fahrzeuges und muß dem Verkäufer den erhalt des Gutachtens bestätigen.Beim Kauf und Verkauf unter Gewerbetreibenden gilt nach wie vor der Satz "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" soll heißen das die beiden Kaufleute schon wissen was sie machen. Gilt im übrigen auch beim Verkauf unter Privatleuten.Aber es sollte sich jeder davor hüten einen Sachmangel arglistig zu veheimlichen ansonsten kann es richtig Ärger geben vor Gericht. In diesem Sinne euer Akki
PS:wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten oder bei E-BAY versteigern
