Beweisführung Entlastungsgründe - Radarkontrolle -
Verfasst: 15.06.2010, 10:21
Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... wenn das Schild Geschwindigkeitsbeschränkung in einer Tempo-30-Zone durch
Bäume und parkende Fahrzeuge soweit verstellt war, dass man es nicht sehen konnte
stellt dies m. E. ein plausiblen Entschuldigungsgrund dar bei einer Radarkontrolle,
zumal dann wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung sagen wir mal minimal war
(ca. 5 km/h) - allerdings ist bei diesem Sachverhalt problemtisch, dass die damalige
Konstellation natürlich nicht mehr nachgewiesen werden kann.
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Schließlich wird der Platz der Radarkontrolle ja nicht auf Verdacht durch das be-
treffende Personal der Verkehrspolizei automatisch gefilmt ...
... wenn das Schild Geschwindigkeitsbeschränkung in einer Tempo-30-Zone durch
Bäume und parkende Fahrzeuge soweit verstellt war, dass man es nicht sehen konnte
stellt dies m. E. ein plausiblen Entschuldigungsgrund dar bei einer Radarkontrolle,
zumal dann wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung sagen wir mal minimal war
(ca. 5 km/h) - allerdings ist bei diesem Sachverhalt problemtisch, dass die damalige
Konstellation natürlich nicht mehr nachgewiesen werden kann.
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Schließlich wird der Platz der Radarkontrolle ja nicht auf Verdacht durch das be-
treffende Personal der Verkehrspolizei automatisch gefilmt ...