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Mindest TÜV Restzeit bei Anmeldung???

Verfasst: 20.04.2010, 18:11
von JojoBuss
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe hier Antworten zu finden.
Folgendes->
Ich verkaufe meinen Bulli. Der hat noch TÜV bis 07/10
Heute war einer da und hat sich den angeschaut und meinte ,wenn er den kaufen würde müßte er (der Bulli) noch mindestens 3 Monate TÜV haben bevor er ihn (den Bulli) anmelden bzw. ummelden könnte?? :? :? :?

Wat dat denn? Gibt es diese Regelung wirklich?? Oder wollte der mich nur verar...äppeln?

Gruß,
JB

Re: Mindest TÜV Restzeit bei Anmeldung???

Verfasst: 21.04.2010, 07:11
von Zulachef
Diese Aussage ist falsch!
Wenn der Bulli noch TÜV bis 07/10 hat, kann man ihn bis einschließlich 31.07. ( werktags natürlich ) anmelden!

( Ausnahme wäre: er möchte ein Ausfuhrkennzeichen für 3 Monate machen, dann muss für den kompletten Zeitraum des Ausfuhrkennzeichens eine HU nachgewiesen sein.)

Re: Mindest TÜV Restzeit bei Anmeldung???

Verfasst: 21.04.2010, 16:32
von JojoBuss
Das hab ich mir gedacht....der wollt mich wohl nur dazu bringen das ich noch den tÜV neu mache bevor er ihn kauft... Schuft der.. :twisted: ..

Danke für die Antwort.
Lieben Gruß,
J.Buss