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Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 22.05.2009, 15:52
von mirfälltnixein
Frage.
Jemand aus Hamburg, der sich in München ein neues Auto gekauft hat, kann derjenige in München auf der Zulassungsstelle sein Auto auf Hamburger Kennzeichen anmelden/zulassen?
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 22.05.2009, 16:43
von Erik.Ode
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 22.05.2009, 16:56
von mirfälltnixein
Danke.
Kurzzeitkennzeichen war bekannt, sehe ich als Geldmacherei an und wollte mit direkter Zulassung diese Kosten sparen
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 22.05.2009, 17:07
von Erik.Ode
Bitte.
Mögliche wäre noch, wenn die Papiere bereits vorliegen würden. Dann in Hamburg zulassen und in München Kennzeichen anschrauben.
Aber wird in deinem Fall vermutlich nicht möglich sein !?
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 22.05.2009, 17:24
von mirfälltnixein
Nein da das Auto vor Ort bei Abholung bezahlt wird.
Gibt es irgendwie einen Weg, das die eigene Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief in Original oder Kopie erhält, man dann dort das Auto anmeldet, der Brief geht von der Zulassungsstelle zurück an den Verkäufer und man fährt mit Zug und Kennzeichen das Auto holen?
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 22.05.2009, 19:56
von Erik.Ode
Ist mir nicht bekannt. Würde aber auch deutlich den Rahmen einer Zulassungstelle sprengen. Schon auf der Homepage deiner Zulassungstelle geschaut, ob die evt. Möglichkeiten der vereinfachten Zulassung haben ?
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 23.05.2009, 06:07
von mirfälltnixein
Haben sie leider nicht.
Stimmt, kann ich mir vorstellen, das das irgendwann mehr Arbeit bedeutet als alles andere. aber früher sah es doch so aus, das bei einer Finanzierung über ein Autohaus der KFZ Brief als Sicherheit zurück behalten wurde. Wenn das heute auch noch so ist, stellt sich die Frage, wie man ohne den KFZ Brief dann sein Auto zulassen kann, über extrem große Distanzen.
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 23.05.2009, 09:30
von Erik.Ode
mirfälltnixein hat geschrieben:aber früher sah es doch so aus, das bei einer Finanzierung über ein Autohaus der KFZ Brief als Sicherheit zurück behalten wurde.
Das ist immer noch so. Die Zulassungspapiere werden auch heute noch kurzzeitig für die Anmeldung ausgehändigt. Danach müssen sie wieder zur Bank........
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 23.05.2009, 09:37
von mirfälltnixein
Und diesen Weg können Autoverkäufer (Autohaus) und Käufer (Privatperson) nicht nehmen, der würde dann
Erik.Ode hat geschrieben:...
deutlich den Rahmen einer Zulassungstelle sprengen.
...
????
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 23.05.2009, 12:28
von Erik.Ode
Hast du schon das Autohaus gefragt ? Wenn ja, was kam als Antwort ?
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 23.05.2009, 12:44
von mirfälltnixein
Bis jetzt wurde nur gefragt ob sie das Auto auch anmelden. Ok, ohne das Wissen das ich nun habe, das man die Zulassung nur auf der Zulassungsstelle vom Wohnort machen kann.
Jetzt such ich die Info, wie man das trotz dieser Entfernung "günstiger" und schneller hinbekommt. Danach wollte ich das Angebot neu unterbreiten.
Im Zeitalter des Datentransfers, Fax, eMail usw. sollte sowas eigentlich kein Thema mehr sein.
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 23.05.2009, 21:22
von Erik.Ode
Sollte es eine Möglichkeit geben, berichte mal.
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 24.05.2009, 12:19
von willi
Mein Autohändler in NL hat mir die Papiere des Wagens zwecks Zulassung nach D geschickt. Ich bin dann mit der Bahn mit den Kennzeichen im Rucksack nach Holland gefahren, hab den Wagen bezahlt, die Kennzeichen montiert und bin mit dem Neuen zurückgefahren.
Laut Aussage des Händlers sehen sie das nicht so eng, durch die Papiere habe ich das Fahrzeug ja schließlich nicht im Besitz, das steht sicher beim Händler. Das Eigentum durzusetzten ohne den Nachweis des Erwerbs scheint wohl auch nicht so einfach zu sein (ist ein Fahrzeugbrief eigentlich ein legitiemierendes Inhaberpapier?) Die Aussage war: "wir haben doch ein gemeinsames Ziel, warum sollten wird das unnötig kompliziert machen. Sie wollen den Wagen und wir wollen dass Sie ihn hier gegen Bares abholen. Klar schicken wir die Papiere zu ..."
Fand ich toll, es geht also auch einfach

Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 24.05.2009, 16:04
von Erik.Ode
willi hat geschrieben:(ist ein Fahrzeugbrief eigentlich ein legitiemierendes Inhaberpapier?)
Das ist eigentlich der einzige legitime Nachweis !
Ein Vertrag muß ja nicht in schriftlicher Form vorliegen. Geht ja auch mündlich, wie wir alle wissen !
Dann gibt es noch die Schenkung und und und.....
Also Fahrzeugpapiere werden normalerweise für eine Zulassung übergeben. Wie willi schon schreib, wird das Fahrzeug dann erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.
Aber die Ausgangsfrage war ja, ob eine Zulassungstelle die nötigen Formalitäten erledigen kann.
Und dieses ist mir nicht bekannt und würde eine Zulassungstelle in heutiger Oranisationsform auch überfordern.
Wünschenswert wäre es aber schon.
Re: Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig
Verfasst: 28.05.2009, 10:57
von mirfälltnixein
Habe keine gefunden, Auto wurde mit 5 Tage Kennzeichen geholt.