Autowelt XXX bloss nicht

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Fred444
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Autowelt XXX bloss nicht

Beitrag von Fred444 »

Im Zuge der Abwrackprämie habe ich beschlossen mir ein neues Auto zu kaufen. Hierbei habe ich aber die Rechnung ohne der Händler gemacht. Um einer Preiserhöhung vorweg zu kommen habe ich kurz nach dem Beschluss am 22.1.09 ein Auto bei einem EU-Importeur (Autowelt XXX)bestellt. Lieferzeit unverbindlich 2 Wochen, nach Aussagen der Mitarbeiter maximal 2 Wochen mehr.
Nach 5 Wochen war das Auto ab Lager zu kaufen. Mir wurde es trotzdem nicht ausgeliefert. Der Grund ist einfach: Der Preis ab Lager ist inzwischen 2500 Euro höher als der Preis zu dem ich bestellt habe. Die Abwrackprämie wird also vom Händler direkt einkassiert. Wegen der hohen Nachfrage gehen die Autos gut weg und wer ein Auto bestellt hat guckt in die Röhre. Hinter dem Ganzen steckt System dies hat mir sogar ein Mitarbeiter bestätigt. Ansonsten können einem die Mitarbeiter keine Auskunft zu irgendetwas geben. Nun warte ich inzwischen fast 8 Wochen, mein Auto hat kein TÜV mehr und die Prämien gehen weg.

Ich halte das ganze für Abzocke im Großen Stil.

Im Zuge der Abwrackprämie habe ich beschlossen mir ein neues Auto zu kaufen. Hierbei habe ich aber die Rechnung ohne der Händler gemacht. Um einer Preiserhöhung vorweg zu kommen habe ich kurz nach dem Beschluss ein Auto bei einem EU-Importeur (Autowelt XXX) bestellt. Lieferzeit unverbindlich 2 Wochen, nach Aussagen der Mitarbeiter maximal 2 Wochen mehr. Die Bestellbestätigung kam nur ohne Unterschrift, auch auf Anfrage gabs nicht mehr.
Nach 5 Wochen war das Auto ab Lager zu kaufen. Mir wurde es trotzdem nicht ausgeliefert. Der Grund ist einfach: Der Preis ab Lager ist inzwischen 2500 Euro höher als der Preis zu dem ich bestellt habe. Die Abwrackprämie wird also vom Händler direkt einkassiert. Wegen der hohen Nachfrage gehen die Autos gut weg und wer ein Auto bestellt hat guckt in die Röhre. Hinter dem Ganzen steckt System dies hat mir sogar ein Mitarbeiter bestätigt. Ansonsten können einem die Mitarbeiter keine Auskunft zu irgendetwas geben. Nun warte ich inzwischen fast 8 Wochen, mein Auto hat kein TÜV mehr und die Prämien gehen weg.

Ich halte das ganze für Abzocke und Betrug im Großen Stil.
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Prince of Denmark
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Re: Autowelt XXX bloss nicht

Beitrag von Prince of Denmark »

Nunja, dass die Grundpreise durch die ohnehin hirnlose Prämie ansteigen, dürfte wohl niemanden verwundern. Setz dem Händler doch einfach eine Frist und wenn das Fahrzeug zum Tag X nicht geliefert ist, trittst Du vom Vertrag zurück.

Noch ist ja Geld da und genug andere Händler gibt es auch noch. Ich halte es aber für etwas unwahrscheinlich, dass der Händler bestellte Fahrzeuge nicht ausliefern will. Verträge sind einzuhalten. Wenn der Händler nicht liefern kann oder will und Du woanders neu bestellen mußt, kannst Du u. U. einen höheren Kaufpreis als Schadenersatz geltend machen. Vielleicht mal ein bissel Druck machen da.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Erik.Ode
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Erfüllungsschaden

Beitrag von Erik.Ode »

Mit Erfüllungsschaden (positives Interesse), v.a. in Österreich auch Nichterfüllungsschaden genannt, wird in der Rechtswissenschaft der Schaden bezeichnet, der jemandem dadurch entstanden ist, dass ein anderer einen Anspruch nicht erfüllt hat. Neben dem Erfüllungsschaden gibt es auch noch den Vertrauensschaden.

Hat ein Gläubiger einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Erfüllungsschadens, dann ist er so zu stellen, als hätte der Schuldner den Anspruch erfüllt. Es wird also die fiktive Situation, in der der Schuldner erfüllt hätte, mit der realen Situation, in der der Schuldner nicht erfüllt hat, verglichen - die Differenz ist der Schaden.

In § 249 Abs. 1 des deutschen BGB heißt es dazu:

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Der Ersatz verpflichtende Umstand wäre eine Pflichtverletzung gem. § 280 Abs. 1 BGB, z. B. die Nichtlieferung der Kaufsache durch den Verkäufer.

Beispiel

Ein Kunde kauft im Versandhandel einen DVD-Player für günstige 150 Euro. Nach Vertragsschluss überlegt es sich der Händler anders und weigert sich, das Gerät zu liefern. Der Kunde tritt vom Vertrag zurück und kauft sich den gleichen DVD-Player bei dem günstigsten Händler, den er findet, für 200 Euro.

* Bei Erfüllung: Der Händler hätte geliefert. Der Kunde hätte einen DVD-Player erhalten. Der Kunde hätte 150 Euro bezahlt.
* Ohne Erfüllung: Der Händler hat nicht geliefert. Der Kunde hat einen DVD-Player erhalten. Der Kunde hat 200 Euro bezahlt.

Der Erfüllungsschaden beträgt also 50 Euro.


http://de.wikipedia.org/wiki/Erf%C3%BCllungsschaden
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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LeoWo
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Re: Autowelt XXX bloss nicht

Beitrag von LeoWo »

ok die kenn ich so gar net aber gut zu wissen
=)
Geht die Uhr nach dem Mond, steht es in den Sternen, ob man pünktlich ist.
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