seltsame Passage in Kaufvertrag

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videlius
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seltsame Passage in Kaufvertrag

Beitrag von videlius »

Hallo

Ich möchte mir einen Gebrauchtwagen kaufen. Im Kaufvertrag des Händlers steht nun aber folgende Passage:

"Erklärung zur Gewährleistung & Garantie

Gewährleistung, seit 01.01.02 vom Gesetzgeber vorgeschrieben, ist nicht gleich Garantie! Wir gewährleisten den mit dem Kunden begutachteten Zustand des Fahrzeuges bei Auslieferung. Eine zusätzliche Garantie, km -bzw. baujahrabhängig auf Motor, Getriebe -und Kraftstoffanlage, Kühlsystem, Lenkung und Differential ist für 350€ im Autohaus erhätlich."

Wie darf ich denn das verstehen?
Heißt das jetzt, dass sich der Händler von jeglichen Garantieansprüchen befreien will? Das wäre äußert schlecht wenn ich gar keine Garantie hätte.

Ich dachte, dass der Händler gesetzlich verpflichtet ist, auf die von ihm verkauften Fahrzeuge zwei Jahre Garantie zu geben?

Vielleicht könnte mir da jemand weiterhelfen.
vielen Dank!

videlius
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Siehe hier:

sachmaengelhaftung-oder-gebrauchtwageng ... t7630.html

Wenn noch Fragen sein sollten, dann los...........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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