Ich habe 2001 ein Fahrzeug erworben. Der Käufer hatte mir damals bestätigt, dass das Fahrzeug mal einen Auffahrunfall hatte, der aber als Bagatellschaden zu betrachten wäre. Außerdem hat er bestätigt, dass der Schaden vollkommen und fachmännisch beseitigt wurde. Aus meiner Sicht war das Fahrzeug somit kein Unfallwagen. Als ich ihn vor 6 Monaten wieder verkaufte, hat der Käufer nach Überprüfung in einer Werkstatt festgestellt, dass das Fahrzeug in großem Umfang neu lackiert wurde.
Jetzt meine Fragen:
1. Hätte ich den mir bekannten Schaden angeben müssen?
2. Hat der Käufer nun ein Rückgaberecht?
Wann ist ein Fahrzeug ein Unfallwagen?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Dir wurde ein Auffahrunfallschaden seitens des Verkäufers mitgeteilt. Somit bleibt der Tatsachenbestand daß das Fahrzeug ein Unfallwagen ist für immer bestehen. Bei einem Auffahrunfall entsteht ein sogenannter Frontschaden. Dieser läßt sich in einer Werkstatt bei sorgfältiger Inaugenscheinnahme grundsätzlich erkennen. Solltest Du dieses Fahrzeug weiterverkauft haben ohne diese damaligen Schaden angegeben zu haben, hat der Käufer das Recht auf Rückgabe.
Bagatellschäden am KFZ sind kleinere Lackschäden, eine gebrochene Nummernschildhalterung und so weiter. Alles was den Rahmen oder Chassis des Fahrzeug beeinträchtigt ist und bleibt ein Unfallschaden. Ob repariert oder nicht.
Bagatellschäden am KFZ sind kleinere Lackschäden, eine gebrochene Nummernschildhalterung und so weiter. Alles was den Rahmen oder Chassis des Fahrzeug beeinträchtigt ist und bleibt ein Unfallschaden. Ob repariert oder nicht.