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Dürfen die sowas machen?

Verfasst: 10.08.2004, 10:38
von Kamcio
Hallo an Alle,

Ich habe vor kurzem ein Anruf vom Ordnugsamt bekommen, dass ich mein Auto woanders parken soll, weil dort wo ich stehe ist ein gute Platz für Astra-radar-falle. Sonst stehe ich gut und störe niemanden (normale Parkplatz). Jetz meine Frage. Dürfen die sowas machen? Muss ich weg fahren? Gibt dafür ein Gesetz, dass platz für den machen muss?

Und wenn schon weg fahren muss, ist es erlaubt, dass ich auf meiner Scheibe (von Ihnen) schreibe: "Vorsicht, Radar!"?

Ich biete Euch um die schnelle Hilfe, weil ich sehr dagegen bin und ich habe kein Lust denen noch zu helfen.

Nur das Auto ist auf meine Schwigermutter registiert, deswegen darf ich keine Probleme haben, d.H. ich möchte nicht, dass sie die hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Kamil J.

P.S. Sorry für mein Deutsch.

Verfasst: 12.11.2004, 17:37
von Cedric
Es stellt sich bereits die Frage, ob die elektronische Halterabfrage, die die Behörde zu Dir geführt hat, nicht ein ahndenswerter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen darstellen. Die Abfrage ist nämlich nur in ganz bestimmten Fällen, wie z. B. nach Verstößen erlaubt.