Was darf der TÜV beanstanden?
Verfasst: 16.10.2008, 17:02
Hallo, als neues Mitglied gleich folgende Frage:
Meine Tochter war heute mit Ihrem Wagen beim TÜV. Folgende Beanstandung: 129 Bremsbeläge vorn :Verschleiß des Herstellers erreicht oder unterschritten. Die Betriebsbremse zeigte allerdings li 260 und re 270 Wert daN an, 302 Rückspiegel innen fehlt,303 Scheibenwischerblatt hinten beschädigt, 510 Bereifung Profiltiefe nicht ausreichend < 1,6 mm hi li und re.
Abgesehen von den Reifen, diese sollten sowieso gegen die neuen Winterreifen im Nov. ausgetauscht werden, müssen die anderen Mängel beseitigt werden, oder liegt dies im Ermessen des Fahrzeugführers?
Wäre schön wenn ich eine nicht ideologisch gefärbte , sondern rechtlich nicht angreifbare Auskunft bekommen würde. Nicht wegen der Reifen, das ist klar.
Gruß aus dem Westerwald
heinz4711
Meine Tochter war heute mit Ihrem Wagen beim TÜV. Folgende Beanstandung: 129 Bremsbeläge vorn :Verschleiß des Herstellers erreicht oder unterschritten. Die Betriebsbremse zeigte allerdings li 260 und re 270 Wert daN an, 302 Rückspiegel innen fehlt,303 Scheibenwischerblatt hinten beschädigt, 510 Bereifung Profiltiefe nicht ausreichend < 1,6 mm hi li und re.
Abgesehen von den Reifen, diese sollten sowieso gegen die neuen Winterreifen im Nov. ausgetauscht werden, müssen die anderen Mängel beseitigt werden, oder liegt dies im Ermessen des Fahrzeugführers?
Wäre schön wenn ich eine nicht ideologisch gefärbte , sondern rechtlich nicht angreifbare Auskunft bekommen würde. Nicht wegen der Reifen, das ist klar.
Gruß aus dem Westerwald
heinz4711