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TÜV und ASU überzogen
Verfasst: 29.09.2008, 20:37
von sschwani
Hallo,
ich habe meinen TÜV und ASU um 9 Monate überzogen.
Kann mir seitens des TÜV Prüfers etwas passieren, wenn ich nun TÜV in der Werkstatt machen lase? Anzeige oder soetwas?
Gruß
Sigi
Verfasst: 29.09.2008, 21:15
von willi
Wo kein Kläger, da kein Richter !
Der TÜV/Dekra Prüfer wird lediglich zurückdatieren auf den ursprünglichen HU-Termin (so kenne ich das jedenfalls).
Wenn du erwischt wirst:
Bußgeldkatalog BKatV Nr. 186
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
186 Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
186.1.1 bis zu 2 Monate 15 €
186.1.2 mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €
186.1.3 mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 € 1 Pkt. B
186.1.4 mehr als 8 Monate 75 € 2 Pkt. B
Verfasst: 10.10.2008, 11:19
von willi
... ja, ich helfe gern, Danke zu sagen ist völlig unnötig

Verfasst: 10.10.2008, 14:39
von Erik.Ode
Dann sage ich mal DANKE !
Jetzt muß du aber auch immer bei mir DANKE schreiben..........
P.S. Soll ich meinen
Kinderstuben-thread wieder "hochschieben" ????
Verfasst: 14.10.2008, 12:49
von 205 Freund
Soll ich meinen Kinderstuben-thread wieder "hochschieben" ????
Ich bin dafür
Ich schreibe zwar nicht so viel, aber wenn ich mal eine Frage stelle und diese beantwortet wird, kann ich mich wohl auch kurz und einfach bedanken.
So wurde mir es zumindest beigebracht. (Ein Lob an meine Eltern

)
Bei manchen habe ich den Eindruck, sie bekommen schon die Antwort nicht mehr mit.
Grüße von der Alb