Betriebsgefahr 20% obwohl "unschuldig" ?

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Humpelstilzchen
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Betriebsgefahr 20% obwohl "unschuldig" ?

Beitrag von Humpelstilzchen »

Hallo...

wie sieht das eigentlich mit der von Versicherungen oft erwähnten "Betriebsgefahr" aus ? Angenommen es gab nen Unfall - PKW/Fahrrad. Lt. Staatsanwalt trifft den PKW-Fahrer keine Schuld, die Haftpflichtversicherung würde den Schaden des Radfahrers auch nicht übernehmen, weil den Radfahrer die Hauptschuld trifft.
Die Haftpflichtversicherung des Radfahrers jedoch, rechnet den Schades am PKS zu 80/20 ab, weil den PKW-Fahrer wegen "Betriebsgefahr" (d.h. nur weil man Auto fährt) ne Schuld von 20% trifft.

Würde man in so einem Fall irgendwie um die 20% kommen ?!
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Erik.Ode
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Betriebsgefahr

Beitrag von Erik.Ode »

Habe dieses gefunden:

http://www.strafzettel.de/index.html?/content/300.htm

oder:

http://www.stvkr.de/Haftung/quot-betrieb.htm

oder:

OLG Celle
2001-05-10
14 U 117/00
Rechtsbereich/Normen: § 7 StVG; § 18 StVG
Einstellung in die Datenbank: 2003-09-25
Bearbeitet von: Lars Breuer
Quelle: MDR
Betriebsgefahr gegenüber 9-jährigem Radfahrer

Auch wenn einem Autofahrer bei einem Unfall mit einem Kind kein Verschulden trifft, muss er aufgrund der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges für einen Teil des Schadens aufkommen, wenn der Unfall für ihn nicht unabwendbar war.

Daher verurteilte das Gericht den Autofahrer zu einer Mithaftung in Höhe von 40%.

oder:

OLG Hamm
2000-10-24
27 U 62/00
Rechtsbereich/Normen: StVG; BGB
Einstellung in die Datenbank: 2001-07-01
Bearbeitet von: Lars Breuer
Quelle: Anwalt-Suchservice
Unfallhaftung auch ohne Verschulden

Auch wenn ein Fahrer gegen keine Verkehrsregel verstoßen und auch keinen Fahrfehler begangen hat, kann er unter gewissen Umständen allein aufgrund der Betriebsgefahr seines Wagens haften.

Auf einer schmalen Straße war einem Autofahrer eine Großraumlimousine entgegengekommen. Durch die gewaltigen Ausmaße eingeschüchtert, wich er scharf rechts aus. Dabei geriet der Wagen ins Schleudern und der Mann verunglückte. Das Gericht entschied, dass die Fahrerein der Großraumlimousine zur Hälfte für den Schaden aufzukommen habe. Dabei genüge es bereits, dass der Betrieb ihres Pkw den Unfall irgendwie mit veranlasst habe. Einen Fahrfehler hatte sie nämlich nicht begangen.

Ob dich diese Aussagen aber beruhigen, wer kann das schon sagen ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Eniac
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Beiträge: 20
Registriert: 05.11.2004, 12:01

Beitrag von Eniac »

> Daher verurteilte das Gericht den Autofahrer zu einer Mithaftung in Höhe von 40%.

Führt das dann auch zu einer Höherstufung der SFK in der Haftpflichtversicherung?
Melli
Spezialist
Beiträge: 222
Registriert: 28.10.2004, 09:47
Wohnort: Baden

Beitrag von Melli »

ja, wenn die versicherung den schaden übernimmt und zahlt
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