Auto Bauer Blieskastel
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Auto Bauer Blieskastel
Hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Händler gemacht?
Hallo ch,
über Erfahrungen kann ich nicht berichten, allerdings:
unzulässige Klauseln in den AGB.
Da hier ja immer gern nach "Beweisen" gefragt wird: " Die dadurch entstehenden Preisanpassungen sind zu akzeptieren."
Unzulässig! In Deutschland gilt eine GESETZLICHE viermonatige Preisbindung (§§ 305 bis 310 BGB), die auch nicht durch entsprechende Klauseln in AGB umgangen werden kann.
Anderes Beispiel: "Der Verkäufer ist berechtigt bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten oder infolge von Währungsschwankungen von insgesamt über 2 % nach Vertragsabschluss, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten".
Ist er nicht! Verstößt nämlich gegen
§ 308
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
... 3. (Rücktrittsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen
Ein Problem ist, dass der EU-Händler die im Ausland während der Lieferzeit möglicherweise eintretende Preiserhöhung tragen muss, aber nicht an den deutschen Verbraucher weiter geben kann.
Deswegen verwenden viele gerne solche unzulässigen Klauseln in der Hoffnung, dass der Käufer, wenn er sie einmal unterschrieben hat (viele lesen sie leider gar nicht - ist ja auch nervig), hinterher die geforderte Preiserhöhung auch zahlt.
Eine andere Motivation ist, mit Niedrigpreisen ködern zu können um später ein Schreiben des Lieferanten vorzulegen, wonach der bislang gewährte Rabatt nicht mehr eingeräumt werden kann, weswegen nun leider ein höherer Preis fällig sei.
Du solltest Dir immer einen Festpreis von der Bestellung bis zur Lieferung zusichern lassen.
Gruß
Insider
über Erfahrungen kann ich nicht berichten, allerdings:
unzulässige Klauseln in den AGB.
Da hier ja immer gern nach "Beweisen" gefragt wird: " Die dadurch entstehenden Preisanpassungen sind zu akzeptieren."
Unzulässig! In Deutschland gilt eine GESETZLICHE viermonatige Preisbindung (§§ 305 bis 310 BGB), die auch nicht durch entsprechende Klauseln in AGB umgangen werden kann.
Anderes Beispiel: "Der Verkäufer ist berechtigt bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten oder infolge von Währungsschwankungen von insgesamt über 2 % nach Vertragsabschluss, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten".
Ist er nicht! Verstößt nämlich gegen
§ 308
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
... 3. (Rücktrittsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen
Ein Problem ist, dass der EU-Händler die im Ausland während der Lieferzeit möglicherweise eintretende Preiserhöhung tragen muss, aber nicht an den deutschen Verbraucher weiter geben kann.
Deswegen verwenden viele gerne solche unzulässigen Klauseln in der Hoffnung, dass der Käufer, wenn er sie einmal unterschrieben hat (viele lesen sie leider gar nicht - ist ja auch nervig), hinterher die geforderte Preiserhöhung auch zahlt.
Eine andere Motivation ist, mit Niedrigpreisen ködern zu können um später ein Schreiben des Lieferanten vorzulegen, wonach der bislang gewährte Rabatt nicht mehr eingeräumt werden kann, weswegen nun leider ein höherer Preis fällig sei.
Du solltest Dir immer einen Festpreis von der Bestellung bis zur Lieferung zusichern lassen.
Gruß
Insider
Genau das!
Hallo ch,
es gibt in Deutschland eine GESETZLICHE Preisbindung. Dem widersprechende Klauseln in AGB, zB. "Die dadurch entstehenden Preisanpassungen sind zu akzeptieren." sind unwirksam und daher nichtig. Du zahlst den ursprünglich bei Bestellung vereinbarten Preis (auch wenn dies einigen Forumsteilnehmern nicht in den Kram passt).
Verlangt der Händler mehr (wird gerne und häufig praktiziert), musst Du den geforderten Mehrpreis NICHT ZAHLEN. Gibt er Dir dann das Auto nicht, hast Du im Prinzip zwei Möglichkeiten: auf Erfüllung (=Herausgabe des Autos Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises) klagen; ist ein wenig umständlich und langwierig. Oder den geforderten Preis unter Vorbehalt zahlen und die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Jeder Provinzanwalt im ersten Berufsmonat erledigt das mit links.
Die Erfahrung zeigt, dass es ausreicht, dem Händler das geplante Vorgehen zu schildern, er wird Dir dann das Auto (zähneknirschend) auch ohne nachträgliche Preiserhöhung geben. So war es bislang jedenfalls in anderen Foren in den Fällen, wo Käufer sich erkundigt hatten und eine gleichlautende Antwort bekamen.
Fraglich ist, ob es ratsam ist, mit Firmen, die es für nötig halten, sich solcher AGB zu bedienen, Geschäfte zu machen.
Gruß
Insider
Hallo ch,
es gibt in Deutschland eine GESETZLICHE Preisbindung. Dem widersprechende Klauseln in AGB, zB. "Die dadurch entstehenden Preisanpassungen sind zu akzeptieren." sind unwirksam und daher nichtig. Du zahlst den ursprünglich bei Bestellung vereinbarten Preis (auch wenn dies einigen Forumsteilnehmern nicht in den Kram passt).
Verlangt der Händler mehr (wird gerne und häufig praktiziert), musst Du den geforderten Mehrpreis NICHT ZAHLEN. Gibt er Dir dann das Auto nicht, hast Du im Prinzip zwei Möglichkeiten: auf Erfüllung (=Herausgabe des Autos Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises) klagen; ist ein wenig umständlich und langwierig. Oder den geforderten Preis unter Vorbehalt zahlen und die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Jeder Provinzanwalt im ersten Berufsmonat erledigt das mit links.
Die Erfahrung zeigt, dass es ausreicht, dem Händler das geplante Vorgehen zu schildern, er wird Dir dann das Auto (zähneknirschend) auch ohne nachträgliche Preiserhöhung geben. So war es bislang jedenfalls in anderen Foren in den Fällen, wo Käufer sich erkundigt hatten und eine gleichlautende Antwort bekamen.
Fraglich ist, ob es ratsam ist, mit Firmen, die es für nötig halten, sich solcher AGB zu bedienen, Geschäfte zu machen.
Gruß
Insider
Vermittlung
ok, ich wüßte trotzdem gerne: wenn ich mit Auto Bauerr lediglich einen Vermittlungsvertrag schließe, d.h. ihn beauftrage, in meinem Namen ein Fahrzeug zu kaufen, dann gelten doch nicht die AGB von Bauer sondern die des Eu- Händlers??
Im Vermittlingsvertrag steht lediglich: Preiserhöhungen des Herstellerswerden bis zum Endkunden weitergegeben.
Eine solche Preiserhhöhung müßte doch offiziell nachgewiesen werden können, bzw ihr Nichterfolgen!
Im Vermittlingsvertrag steht lediglich: Preiserhöhungen des Herstellerswerden bis zum Endkunden weitergegeben.
Eine solche Preiserhhöhung müßte doch offiziell nachgewiesen werden können, bzw ihr Nichterfolgen!