Gebrauchtwagengarantie

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Casy
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Registriert: 02.02.2005, 10:47

Gebrauchtwagengarantie

Beitrag von Casy »

Hallo liebe Com.

also, habe vor fast einem Jahr einen gebr. PKW gekauft. Nun ist der Luftmassenmesser im Arsch. Kostet ca. 299,- Euro. Ich habe zwar eine Garantie, die allerdings voraussetzt, daß ich die anfallenden Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt habe. Habe ich natürlich nicht. Nun steht aber im Garantievertrag folgender Absatz:

3.Folgen einer Pflichtverletzung

... Pflichten verletzt, ist der Garantiegeber von der Entschädigungspflicht befreit, es sei denn, die Verletzung war nachweislich unverschuldet (§§ 276 BGB, §§ 278 BGB)und für Eintritt, Höhe und Feststellung des Schadens und der Eintrittspflicht weder kausal noch relevant.

Jetzt meine Frage:

Kann ich mich evtl. auf o.g. Absatz berufen, da meiner Meinung nach das ordnungsgemäße Durchführen der anfallenden Inspektionen nicht verhindert hätte, das das Bauteil kaputt geht. Denn ich weis von vielen Bekannten und auch aus Foren, das der Luftmassenmesser bei vielen kaputt geht und offensichtlich ein Verschleißteil ist.

Gruß

Markus
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