neuerdings sind die Mitarbeiter vom Ordnungsamt ganz schön rührig.
Man teilte mir mit, daß ich verbotwwidrig auf dem Gehweg parkte.
Die Örtlichkeit stellt sich wie folgt dar, in Fahrtrichtung.
Ampel, gleich dahinter eine Nachtbushaltestelle (23-7 Uhr), unmittelbar hinter dem Haltestellenmast eine Bordsteinabsenkung und ca. 15 Meter weiter ein Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) mit Zusatzzeichen Parken auf dem Gehweg in beiden Richtungen.
PKW stand gleich hinter dem Haltestellenmast im Bereich der Bordsteinabsenkung. Eine vorhandene Lücke in der, ich sage mal, Absperrung zu einem dahinter befindlichen kleinen Bahnhofsvorplatz habe ich bewußt frei gelassen.
Ist da die Bordsteinabsenkung der Knackpunkt. Ist ja dann aber absolut irreführend mit dem Zusatzschild, welches das Parken eben in diese Richtung zuläßt.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort(en)

Peter
Viele Grüße,