Hallo Leute,
neuerdings sind die Mitarbeiter vom Ordnungsamt ganz schön rührig.
Man teilte mir mit, daß ich verbotwwidrig auf dem Gehweg parkte.
Die Örtlichkeit stellt sich wie folgt dar, in Fahrtrichtung.
Ampel, gleich dahinter eine Nachtbushaltestelle (23-7 Uhr), unmittelbar hinter dem Haltestellenmast eine Bordsteinabsenkung und ca. 15 Meter weiter ein Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) mit Zusatzzeichen Parken auf dem Gehweg in beiden Richtungen.
PKW stand gleich hinter dem Haltestellenmast im Bereich der Bordsteinabsenkung. Eine vorhandene Lücke in der, ich sage mal, Absperrung zu einem dahinter befindlichen kleinen Bahnhofsvorplatz habe ich bewußt frei gelassen.
Ist da die Bordsteinabsenkung der Knackpunkt. Ist ja dann aber absolut irreführend mit dem Zusatzschild, welches das Parken eben in diese Richtung zuläßt.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort(en)
Peter
Viele Grüße,
Parken auf dem Gehweg
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
§12 Halten und Parken (3) Nr. 9
§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
9. vor Bordsteinabsenkungen.
Ist generell verboten und macht auch Sinn. Das hat u.a. mit Rollstuhlfahrern und Kinderwagen zu tun.
Einige Beschilderungen sind tatsächlich irreführend. Aber bei einem abgesenkten Bordstein gibt es keine Ausreden.
Versuche doch mal bei eurem Amt diesen evt. unglücklichen Zustand anzusprechen. Es gibt mittlerweile viele Komunnen, die u.a. mit dem ADAC unseren Schilderwald lichten.
Sie müssen nur auf diese Örtlichkeiten aufmerksam gemacht werden.
(3) Das Parken ist unzulässig
9. vor Bordsteinabsenkungen.
Ist generell verboten und macht auch Sinn. Das hat u.a. mit Rollstuhlfahrern und Kinderwagen zu tun.
Einige Beschilderungen sind tatsächlich irreführend. Aber bei einem abgesenkten Bordstein gibt es keine Ausreden.
Versuche doch mal bei eurem Amt diesen evt. unglücklichen Zustand anzusprechen. Es gibt mittlerweile viele Komunnen, die u.a. mit dem ADAC unseren Schilderwald lichten.
Sie müssen nur auf diese Örtlichkeiten aufmerksam gemacht werden.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
Re: Parken auf dem Gehweg
Hallo, Wenn ein Schild mit der Aufschrift „Parken auf dem Bürgersteig erlaubt“ und daneben ein Schild mit der Aufschrift „283“ (Parken verboten) steht, wird es richtig verwirrend. Grundsätzlich ist das Parken auf dem Bürgersteig nur dort gestattet, wo ein Schild vorhanden ist und der Bordstein dafür geeignet sein muss. Wenn der Bordstein nicht angepasst wird, kann ein Bußgeld drohen.
Wenn Sie in diesem Bereich Probleme haben, können Sie halteverbot beantragen hamburg anrufen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem örtlichen Sicherheitsbüro über die Regeln.
Wenn Sie in diesem Bereich Probleme haben, können Sie halteverbot beantragen hamburg anrufen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem örtlichen Sicherheitsbüro über die Regeln.
Re: Parken auf dem Gehweg
Das Parken auf dem Gehweg wirft oft Fragen auf, insbesondere wenn sich in der Nähe widersprüchliche Schilder befinden. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, dass das Parken nur an speziell dafür ausgestatteten Plätzen erlaubt ist. Achten Sie auf den Bordstein: Wenn dieser nicht zum Parken geeignet ist, ist selbst das Vorhandensein eines Schildes keine Garantie dafür, dass das Parken erlaubt ist.