Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle

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Erik.Ode
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Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle

Beitrag von Erik.Ode »

Neues Auto ohne
Zulassungs-Stress

Lange Wege müssen für die Zulassung eines Fahrzeugs nicht zurückgelegt werden. Denn die zahlreichen Formalitäten erledigt der Kfz-Meisterbetrieb auf Wunsch für seine Kunden.



Folgende Unterlagen müssen bei einer Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden:

* Fahrzeugbrief
* Fahrzeugschein
* Kfz-Doppelkarte: Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz
* Personalausweis oder Reisepass und eventuell Meldebescheinigung des einzutragenden Halters
* Eventuell Kennzeichen bei Ummeldung
* bei einer Zulassung auf eine Firma: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung

Beim Anmelden von Gebrauchtwagen oder bei einer Wiederzulassung kommen folgende Dokumente hinzu:

* Bescheinigung über Haupt- und Abgasuntersuchung
* Kennzeichen, wenn das Fahrzeug bisher außerhalb des Kreises zugelassen war
* Gegebenenfalls Abmelde- oder Stilllegungsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt – bei Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeugs

Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, braucht derjenige eine Vollmacht mit der Unterschrift des Halters sowie den eigenen Personalausweis.



Wer sein bereits abgemeldetes Auto überführen will, benötigt ein so genanntes Kurzzeit-Kennzeichen. Auch hier gelten besondere Bestimmungen:



* Kurzzeit-Nummerschilder erhalten nur Personen, die in Deutschland wohnen.
* Das Kennzeichen gilt nur in Deutschland und nicht im Ausland.
* Das Schild ist fünf Tage gültig und muss extra angefertigt werden. Kostenpunkt: circa acht Euro.
* Es wird nur gegen Vorlage der Deckungskarte für eine Kurzzeitversicherung ausgestellt.
* Das Kennzeichen enthält die Kennung der Zulassungsstelle, also zum Beispiel HH für Hamburg, oder M für München. Danach folgt die Zahlenkombination 04 und am rechten Rand gibt es einen gelb unterlegten Balken mit dem eingestanzten Datum, wann das Schild ungültig wird.



Ein rotes Nummernschild gibt es übrigens für Privatpersonen nicht mehr.

Quelle:/www.kfzgewerbe.de
Gruß Erik.Ode
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Jim Knopf
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Beitrag von Jim Knopf »

Hinzuzufügen wäre noch folgendes: In den Meisten Bundesländern ist mittlerweile eine Bankeinzugsermächtigung zur Kraftfahrzeugsteuer
notwendig.

P.S. Kurzzeitkennzeichen Können auch von Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.
userproblem01
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Fahrt zur Zulassungsstelle auch ohne Zulassung möglich

Beitrag von userproblem01 »

Hi - will diese Woche meinen alten Wagen abmelden und den neuen anmelden - jetzt hab ich ein Problem - mit dem alten komme ich da nicht mehr weg, mit dem neuen nicht hin...oder?? Ich kann keinen mitnehmen, da Arbeit und so und die blöde Zulassungsstelle nur bis 12:00 Uhr auf hat...

Mir sagte jemand, er hätte mal so ne Info gelesen,auf dem direkten Wege dürfe man zur Anmeldung des neuen Wagens auch mit diesem ohne die Zulassung (die man sich ja gerade holen will) hin fahren. Weg wäre ca. 4 km...

Weiß jemand hierüber Bescheid??

Gracias!!
Besser vorher dumm fragen, als später dumm aussehen!
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Erik.Ode
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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle auch ohne Zulassung möglich

Beitrag von Erik.Ode »

userproblem01 hat geschrieben: Mir sagte jemand, er hätte mal so ne Info gelesen,auf dem direkten Wege dürfe man zur Anmeldung des neuen Wagens auch mit diesem ohne die Zulassung (die man sich ja gerade holen will) hin fahren. Weg wäre ca. 4 km...

Weiß jemand hierüber Bescheid??

Gracias!!
Die Info ist richtig. Frage deine Versicherung.
Gruß Erik.Ode
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userproblem01
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Beitrag von userproblem01 »

Danke !!!
Werde ich zur Sicherheit machen.
Besser vorher dumm fragen, als später dumm aussehen!
Ralph
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Beitrag von Ralph »

§23 Abs. 4 Zeile7 StVZO
7Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes.
mfg Ralf
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stefaan
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Re: Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle

Beitrag von stefaan »

Was hast du am Ende gemacht?

»Die Wahrheit aber«, so heißt es,»wird Euch frei machen.«
Aber nur, wenn wir unter ihr stehen und die Liebe nicht zerstören.
Denn »wer in der Liebe ist, ist in der Wahrheit.«
chrisk
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Registriert: 05.12.2016, 12:07

Re: Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle

Beitrag von chrisk »

Ja das würde mich auch intressieren?
Was hast du gemacht?
ulliB
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Re: Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle

Beitrag von ulliB »

Hallo liebe User,

hier findet ihr Tipps und Infos zum Zulassen, Wiederanmelden, Abmelden...
Die internetbasierte Umschreibung und Neuzulassung soll in 2019 digital werden. Der Bundesrat hat Mitte Februar 2019 zugestimmt, dass Fahrzeughatler im Rahmen des Projektes i-Kfz die Online-Zulassung ab Herbst 2019 im Internet abwickeln können.

https://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung.html
https://www.kfzanmeldung.de/

Euer
Kfz-Auskunftsteam
ronda
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Re: Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle

Beitrag von ronda »

Danke für die Info!
Konsti4
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Re: Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle

Beitrag von Konsti4 »

Hi zusammen, ich hoffe, du konntest es klären. Ich muss demnächst durch den gleichen Prozess, habe einem Freund aus dem Ausland ein Auto abgekauft und hoffe, dass man mittlerweile viel digital erledigen kann.
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