Wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten

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tom
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Wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten

Beitrag von tom »

Ich muss mich immer wieder wundern, wie einige Autofahrer/Autofahrerinnen ihren Führerschein bekommen haben. :roll:
Jedes Jahr zeigt sich das gleiche Bild auf unseren Straßen Regen, schlechte Sicht und einige Autofahrer/Autofahrerinnen heizen mit eingeschalteten Nebelschussleuchten durchs Land.

Hier mal die genaue Definition wann man mit eingeschalteter Nebelschussleuchte fahren darf:
  • Bei Nebel unter 50 m Sicht. Und sonst nicht :!:
    Und höchstens 50 km/h schnell :!:
In der StVO steht zum Thema Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu führt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf

Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Blender diesen Beitrag lesen und auch was daraus lernen. :idea:

Übrigens gibt’s bei Nichtbeachtung ein 1 Punkt und 50 Euro Bußgeld. :!:
tdi
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Beitrag von tdi »

ANREGUNG: man sollte einen Abgriff vom Lichtschalter zum Motorsteuergerät einsetzen, damit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte das FHZ nur noch 50km/h schnell ist.
aber dann stehen die ganzen Deppen hinterher in der Werkstatt und lallen:" Mein Auto Läuft Nur Noch 50 " , dann könnte man sagen, " Wer lesen kann ist klar im Vorteil "
Driver
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Beitrag von Driver »

tdi hat geschrieben:ANREGUNG: man sollte einen Abgriff vom Lichtschalter zum Motorsteuergerät einsetzen, damit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte das FHZ nur noch 50km/h schnell ist.
aber dann stehen die ganzen Deppen hinterher in der Werkstatt und lallen:" Mein Auto Läuft Nur Noch 50 " , dann könnte man sagen, " Wer lesen kann ist klar im Vorteil "

geiler Vorschlag, gefällt mir.

Da ich regelmäßig das Bundesverkehrsministerium mit Vorschlägen überschwemme, darf ich diese Idee vorbringen?

Auch wenn ich dann wieder die Antwort bekomme: man muß den Verkehrsteilnehmern auch einen gewissen Freiraum lassen.
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