Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebeschaden

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bamby1707
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Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebeschaden

Beitrag von bamby1707 »

Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum da ich für folgendes Problem Hilfe benötige und hoffe das mir jemand vorab schon mal Bescheid geben könnte ob der Verkäufer mir dies mitteilen hätte müssen;

Ich habe 11/2012 mir ein gebrauchtes Auto über eBay gekauft. Bis auf Kleinigkeiten wurden auch keinerlei Mängel festgestellt und/oder auch nichts durch den Verkäufer erwähnt. Diverse Verschließteile wie Bremsscheiben,Zahnriemen usw. wurden gewechselt und auch durch Werkstattrechnungen belegt. Das Auto lief auch ohne Probleme bis vor einer Woche. Das Automatik-Getriebe schaltete nur noch in den 2ten Gang. Nach Durchsicht beim Getriebespezialisten wurde der Supergau wahr " Getriebeschaden". Kosten:3500EUR..
Durch die Fahrgestellnummer konnte die Werkstatt mir aber mitteilen, das es bereits 10/2012(also kurz vorm Verkauf) bereits Probleme mit dem Getriebe gab. Es wurde u.a. das Getriebe-Steuergerät getauscht...
Nun meine Frage;
Hätte der Vorbesitzer mich über diese erst kürzlich vorgenommene Getriebe Reparatur in Kenntniss setzen müssen?? da er über diese Reparatur sicher Bescheid gewusst hat und es um ein Verkaufs/bzw. Kauf-Relevante Reparatur handelte.
Für Antwort, erstmal vielen Dank im Voraus
Bommel
Spezialist
Beiträge: 30
Registriert: 22.03.2013, 10:02

Re: Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebeschaden

Beitrag von Bommel »

Hi,

kommt auf den Vertrag an. Wenn irgendwo steht "bekannte Vorschäden" oder "bekannte Reparaturen" und dort wurde dieser Schaden nicht erwähnt ja. Wenn Du ihn explizit gefragt hast, ob das Getriebe in Ordnung ist und er dies bejaht hat (und du einen Zeugen hast), ist auch dies Bestandteil des Vertrages.

Die Frage lässt sich also pauschal nicht beantworten. Du musst Dir ganz genau Gedanken darüber machen, wie die Verkaufsverhandlungen abgelaufen sind, welche Sätze ausgetauscht wurden und was schriftlich festgehalten wurde. Ohne eine detaillierte Rekonstruktion kann man da nichts zu sagen. Auch wird der Verkäufer wahrscheinlich alles abwimmeln und Dir bleibt vermutlich nur der Rechtsweg, also zunächst der Gang zum Anwalt / zur Rechtsschutzversicherung.
Younameit
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 16.05.2016, 20:40

Re: Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebeschaden

Beitrag von Younameit »

Na ja, du hast ja auch auf Gebrauchtwagen vom Autohändler eine Garantie über ein Jahr. Das erste halbe Jahr gilt die Beweistlastumkehr. Und es wird für den Autohändler schwierig sein zu beweisen, dass der Schaden nicht schon früher bestanden hat.
Wie ist es denn ausgegangen?
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Morant
Mitglied
Beiträge: 18
Registriert: 20.04.2017, 15:10

Re: Gebrauchtwagen gekauft, jetzt Getriebeschaden

Beitrag von Morant »

Ich glaube "Garantie" heißt das dann nicht mehr, sondern Gewährleistung. Das hat man auch beim Privatkauf. Der Verkäufer muss halt sicherstellen, dass das Gerät oder das Auto entsprechend wie nach dem Verkaufsszustand zu erwarten ist funktioniert.
Sage es mir, und ich vergesse es; zeige es mir, und ich erinnere mich; lass es mich tun, und ich behalte es. (Konfuzius)
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