Kfz ummelden zwischen zwei Landkreisen

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Thularis
Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 27.09.2004, 22:58

Kfz ummelden zwischen zwei Landkreisen

Beitrag von Thularis »

Hallo zusammen,

ich hoffe einer von euch kann mir meine Frage beantworten *hoffentut*...damit würdet ihr mir ein gutes Stück Fahrtweg sparen.

Ich muss ein Auto ummelden, und zwar ist der Wagen momentan zugelassen in Ebersberg (Vorort von München), und ich möchte ihn gerne auf mich anmelden und ich wohne in München.

Muss ich jetzt den Wagen erst in Ebersberg abmelden und dann hier anmelden? Oder reicht es wenn ich auf die Zulassungsstelle in München fahre
und die machen dann den Rest?

Hab zwar mit der Suchfunktion gesucht aber nix passendes gefunden (hoffe ich war ned zu blind beim suchen, wenn doch dann verzeiht mir bitte)

MfG

Nico
elle
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 29.09.2004, 10:58

Beitrag von elle »

Hallo
Du kannst da einfach nach München gehen und eine Ummeldung machen. Die melden das dann in Ebersberg.
Vielleicht rufst Du da aber ienfach vorher mal an und frägst nach. Müsst aber eigentlich so funktionieren. Bei mir ging das auch.
Gruß
Benutzeravatar
Bernd_444
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 11.05.2004, 11:59

Beitrag von Bernd_444 »

Hallo Nico!

Ich meine mich zu erinnern, das ich bei meiner Versicherung so einen Schein (Doppelkarte?) bekommen habe, den ich zur Anmeldung im neuen Ort vorlegen musste. (Zusammen mit KFZ-Schein+Brief und TÜV-Beleg)

Ich nehme an das Dir Deine Versicherung diesen Schein per Post zuschicken kann!

Bernd
gast

Beitrag von gast »

ja, das geht mit einer deckungskarte. würde mich aber erst erkundigen, in welchem landkreis die versicherung günstiger ist.
Thularis
Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 27.09.2004, 22:58

Beitrag von Thularis »

Hallo zusammen,

vielen dank für die Antworten....hat mir sehr geholfen.

Also nochmal im Klartext falls jemand mal das gleiche Problem hat *g*

Einfach mit dem Fahrzeugschein des Vorbesitzers, dem Fahrzeugbrief und der Versicherungsdoppelkarte zur Zulassungsstelle im eigenen Bezirk....und Geld mitnehmen :D

MfG Nico
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“