Hallo zusammen,
habe vor ca. einen Monat mein Quad verkauft.
Die Suzuki war nur zwei monate alt und hatte nur 1050 km drauf!
Viele verkaufen dies für ca. 7000.- €. Mein verkaufspreis war nur 4200.-€!!
Habe so wenig verlangt weil sie nicht mehr so neu aussah und ein wenig im Gelände bewegt wurde. Das Quad ist mir im Gelände umgefallen nachdem ich durch ein Schlagloch fuhr! Einige Kratzer und so!!!
Vor kurzem rief mich der Käufer an und verlangte von mir, ich solle das Quad zurücknehmen!!! Das Quad hätte einen leichten Rahemnschaden. Das kann doch auch sein das der Käufer selber einen Unfall verursacht hat?? Wie soll ich das sagen,das kann nicht passieren wenn ich das Quad umwerfe und danach noch alles gerade aus läuft. Ich bin danach natürlich nicht in die Werkstatt gefahren um alles nach zumessen bzw. alles zu überprüfen!!
Was kann man da machen??
Arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung eines Vertrages. Damit ist jedes Verhalten gemeint, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentscheidung des anderen beeinflusst. Das können auch Aussagen "ins Blaue hinein sein". Eine Schädigungsabsicht ist nicht nötig. Man kann auch durch Schweigen täuschen, aber nur, wenn eine Aufklärungspflicht besteht. Achtung: Anfechtungsfrist ist ein Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem man die Täuschung entdeckt. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung dreißig Jahre verstrichen sind
oder auch:
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Darunter fällt auch das arglistige Vorspiegeln des Vorhandenseins einer Eigenschaft des Kaufobjekts. Auch ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
cnwittma hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe vor ca. einen Monat mein Quad verkauft.
Die Suzuki war nur zwei monate alt und hatte nur 1050 km drauf!
Viele verkaufen dies für ca. 7000.- €. Mein verkaufspreis war nur 4200.-€!!
Habe so wenig verlangt weil sie nicht mehr so neu aussah und ein wenig im Gelände bewegt wurde. Das Quad ist mir im Gelände umgefallen nachdem ich durch ein Schlagloch fuhr! Einige Kratzer und so!!!
Vor kurzem rief mich der Käufer an und verlangte von mir, ich solle das Quad zurücknehmen!!! Das Quad hätte einen leichten Rahemnschaden. Das kann doch auch sein das der Käufer selber einen Unfall verursacht hat?? Wie soll ich das sagen,das kann nicht passieren wenn ich das Quad umwerfe und danach noch alles gerade aus läuft. Ich bin danach natürlich nicht in die Werkstatt gefahren um alles nach zumessen bzw. alles zu überprüfen!!
Was kann man da machen??
Das hättest du besser gemacht, nämlich in die Werkstatt fahren und das Fahrzeug überprüfen lassen, bevor man ein Fahrzeug verkauft, welches ein Unfall hatte. Wie Erik.Ode schon sagte, vertrag umwandeln, dem Käufer das Geld zurückgegeben und die Sache ist damit erledigt. Sonst droht richtigen Ärger.
Danke für die Antworten,
wieso sollte ich den Kaufvertrag umwandeln???
Der angebliche Schaden ist nicht von mir!!!
Es kann doch auch gut sein,daß der Käufer den Unfall verursacht hat!!!
Ich habe das Teil nur im Gelände einmal umgelegt und das war es!
Musste es nur so günstig verkaufen, weil ich die Kotflügel (aus Plastik) vorne ein wenig gestutzt hatte und es so niemand kaufen wollte.
Wie würde das dann ablaufen (umwandeln), es sind insg. 300km drauf gefahren worden und einen Eintrag im Brief mehr also dann 2Hd.!
MFG Chris
Also zu ersteinmal hast du in die Runde gefragt, was du machen sollst.
Wir haben dir geraten, den Vertrag wieder zu wandeln, sprich Waren gegen Geld zu tauschen.
Warum ?
Naja, ich will es mal so sagen;
du verzichtest doch nicht auf 3.000 Euro, weil du ein paar Plastikteile gestutzt hast ???
Dir war mit Sicherheit bekannt, daß ein erheblicher Unfallschaden durch den Sturz entstanden ist.
Ich schätze mal, alles andere ist eine Schutzbehauptung von dir.
Das evt. der neue Eigentümer einen Unfall gehabt haben könnte wäre auch möglich, ist aber unerheblich. Du hast den Unfallschaden ( und sage jetzt nicht wieder- ist doch nichts passiert ) verschwiegen. Damit hast du die Pappnase auf. Sollte er rechtliche Schritte gegen dich erwägen ( hier ist nicht nur die zivilrechtliche Sichtweise, sondern auch die strafrechtliche Schiene / Betrug denkbar ), dann gute Nacht Marie !
Bezüglich der 300 Kilometer kannst du natürlich die Rückkaufsumme etwas niedriger ansetzen.
Ehrlich währt am längsten !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -