Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... die Anhörung auf Grund einer Verkehrswidrigkeit ist nach meinem derzeitigen
Kenntnisstand nicht mit einer Pflicht durch das Ordnungsamt verbunden hierauf
eine begründete Ablehnungsbenachrichtigung mit Bußgeldandrohung duchzuführen.
Frage: kann es sein, dass es konkret in diesem Punkt eine Verwaltungsvorschrift
gibt die als Kann-Empfehlung anzusehen ist wenn die Anhörungsstellungnahme
detailliert begründet ist. Sollte das so sein: wo ist das geregelt ?! - etwa in der
Verwaltungsgerichtsordnung ?!
Benachrichtung - Anhörung bei Verkehrswidrigkeiten
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Re: Benachrichtung - Anhörung bei Verkehrswidrigkeiten
Hallo,um das heraus zu bekommen hast Du etwas Arbeit.
MfG twingi 02