Hallo,
habe am Wochenende gefeiert und war mit meinem Freund mit dem Fahrrad auf dem Nachhauseweg. Da ich nicht mehr fahren konnte (1,9 Promille),
habe ich mein Fahrrad geschoben. 2 Radfahrer kamen uns entgegen. Als sie unmittelbar hinter uns waren, hörten mein Freund und ich es krachen. Wir gingen direkt zum Radfahrer, der gestürtzt war, um nachzusehen, dass ihm nichts passiert war. In diesem Moment zückte der Freund des gestürzten Radfahrers sein Handy und rief die Polizei an. Er behauptete, ich hätte einen Schlenker gemacht und diesem Schlenker musste er ausweichen. Das stimmt nicht, aber da ich unter Schock stand, habe ich es am Tag des Ereignisses nicht abgestritten. Er behauptet auch, dass ich gefahren sei, was aber nicht stimmt. Als die Polizei da war, wurde ich sofort als Schuldige tituliert. Da ich einen angetrunkenen Eindruck hinterlassen habe, ließ man mich pusten. (1,9) und anschließend musste ich mit zur Wache zum Blutabnehmen. Die Polizei traf ein, während ich mich um den verletzten Radfahrer (Platzwunde) gekümmert habe. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Nur weil ich angehalten bin um mich zu kümmern soll ich jetzt bestraft werden. Ich habe den Glauben an die Gerechtigkeit verloren, es sei denn ihr könnt mir ein paar Tipps geben, was jetzt auf mich zukommt. Anzumerken ist auch noch, dass wir alle ohne Licht waren (beim Schieben geht das Licht sowieso nicht). Der verletzte Radfahrer wurde dann, nachdem die Polizei den Krankenwagen gerufen hat ins Krankenhaus gefahren. Pusten musste er auch. Er hatte 1, 4 Promille. Kann er mir jetzt einfach so die Schuld in die Schuhe schieben??? Ist er Etwa glaubwürdiger, weil er weniger Promille hatte???
Wer kann mir Auskunft erteilen???? Bin über alle Antworten dankbar.
Gruß Maja
Alkohol im Blut auf Fahrrad
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Also mit 1,9 Promille als Radfaher wärst Du absolut fahruntüchtig.
Als Fußgänger ist die absolut egal.
Die Polizei leitet jetzt ein Strfaverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein in Verbindung mit einer fahrlässigen Körperverletzung.
Diese Einleitung des Verfahrens beruht natürlich nur auf der Aussage des anderen Beteiligten. Also was soll die Polizei auch vor Ort anderes tun.
Alle Beteiligten werden nochmal von der Polizei vorgeladen werden zur Vernehmung. Da wird Dein Freund dann ja auch ausagen das Du nicht gefahren bist.
Wahrscheinlich hat die Polizei auch bei dem anderen Radfahrer eine Blutentnahme durchführen lassen.
Ich rate dringend einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen.
Denn was da auf Dich zukommt ist keine Kleinigkeit und könnte Dich im Zweifelfall sogar den Führerschein kosten (wenn Du einen hast) !!
Gruß U w e
Als Fußgänger ist die absolut egal.
Die Polizei leitet jetzt ein Strfaverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein in Verbindung mit einer fahrlässigen Körperverletzung.
Diese Einleitung des Verfahrens beruht natürlich nur auf der Aussage des anderen Beteiligten. Also was soll die Polizei auch vor Ort anderes tun.
Alle Beteiligten werden nochmal von der Polizei vorgeladen werden zur Vernehmung. Da wird Dein Freund dann ja auch ausagen das Du nicht gefahren bist.
Wahrscheinlich hat die Polizei auch bei dem anderen Radfahrer eine Blutentnahme durchführen lassen.
Ich rate dringend einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen.
Denn was da auf Dich zukommt ist keine Kleinigkeit und könnte Dich im Zweifelfall sogar den Führerschein kosten (wenn Du einen hast) !!
Gruß U w e
Uwe hat geschrieben:Also mit 1,9 Promille als Radfaher wärst Du absolut fahruntüchtig.
Als Fußgänger ist die absolut egal.
Die Polizei leitet jetzt ein Strfaverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein in Verbindung mit einer fahrlässigen Körperverletzung.
Diese Einleitung des Verfahrens beruht natürlich nur auf der Aussage des anderen Beteiligten. Also was soll die Polizei auch vor Ort anderes tun.
Alle Beteiligten werden nochmal von der Polizei vorgeladen werden zur Vernehmung. Da wird Dein Freund dann ja auch ausagen das Du nicht gefahren bist.
Wahrscheinlich hat die Polizei auch bei dem anderen Radfahrer eine Blutentnahme durchführen lassen.
Ich rate dringend einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen.
Denn was da auf Dich zukommt ist keine Kleinigkeit und könnte Dich im Zweifelfall sogar den Führerschein kosten (wenn Du einen hast) !!
Gruß U w e
Lieber Uwe,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Gruß,
Maja