Hallo!
Ich suche dringend Hilfe.
Mein Fall ist folgendermaßen: Ich hatte vor knapp 2 Jahren eine Reparatur an der Lüftung meines Autos. Nun ist allem Anschein nach das selbe Bauteil wieder defekt. Mein Autohaus behauptet nun sturr und steif, auf Ersatzteile gebe es 1 Jahr Garantie, danach hätte ich keine Ansprüche mehr auf kostenlose Nachbesserung. Nun gibt es doch meiner Meinung nach auch auf Ersatzteile 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Habe ich da Recht?
Und falls ja, wie verhalte ich mich, wenn das Autohaus nicht einlenkt? Einen Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Thomas Eckert
Gewährleistung auf Ersatzteil
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Gewährleistung auf Ersatzteile
Hi Eckert,
also bei neuen Autoteilen gilt die Gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Außerdem müssen alle Werkstätten auf Reparaturen 12 Monate Gewährleistung geben. Das gilt auch für unabhängige Werkstätten ohne Bindung an eine bestimmte Automarke.
also bei neuen Autoteilen gilt die Gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Außerdem müssen alle Werkstätten auf Reparaturen 12 Monate Gewährleistung geben. Das gilt auch für unabhängige Werkstätten ohne Bindung an eine bestimmte Automarke.
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Alex123
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig:
Lese dazu den Kaufvertrag durch, da stehen die Regelungen drin. Meist wird die Garantie/Gewährleistung (G/GWL) wie folgt ausgeschlossen:
Auto hat 2 Jahre G/GWL, nach 18 Monaten wird z.B. die Lichtmaschine erneuert. In fast allen Fällen erlischt die G/GWL für die neue Lichtmaschine mit dem Erlöschen der G/GWL des Wagens mit 2 Jahren. Praktisch hat man für die neue Lichtmaschine somit nur 6 Monate G/GWL!
Wenn aber die G/GWL des Wagens abgelaufen ist und eine neue Lichtmaschine fällig wird, hat man (nur) auf die Lichtmaschine die volle G/GWL von meist 2 Jahren.
Ich hoffe, daß ich dies in der Kürze verständlich rübergebracht habe.
das ist so nicht ganz richtig:
Lese dazu den Kaufvertrag durch, da stehen die Regelungen drin. Meist wird die Garantie/Gewährleistung (G/GWL) wie folgt ausgeschlossen:
Auto hat 2 Jahre G/GWL, nach 18 Monaten wird z.B. die Lichtmaschine erneuert. In fast allen Fällen erlischt die G/GWL für die neue Lichtmaschine mit dem Erlöschen der G/GWL des Wagens mit 2 Jahren. Praktisch hat man für die neue Lichtmaschine somit nur 6 Monate G/GWL!
Wenn aber die G/GWL des Wagens abgelaufen ist und eine neue Lichtmaschine fällig wird, hat man (nur) auf die Lichtmaschine die volle G/GWL von meist 2 Jahren.
Ich hoffe, daß ich dies in der Kürze verständlich rübergebracht habe.