Einbehalt von ausl.Fahzeugbrief von d.Zulassungsst.erlaubt!?

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Lalli
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Einbehalt von ausl.Fahzeugbrief von d.Zulassungsst.erlaubt!?

Beitrag von Lalli »

Hallo,

habe gerade das Problem, dass ich meinen Oldtimer, der zuletzt in Österreich zugelassen war (habe somit nur den Typenschein, welcher in Österreich üblich ist), nun in der BRD zulassen möchte, jedoch die originalen Papiere behalten möchte!

Hatte das gleiche Thema schon einmal, als ich ein französisches Fahrzeug zugelassen habe und die Zulassungsstelle mir hierbei die originalen Papiere eingezogen hat. Die meinten, Sie müssten die Papiere archivieren, sollte mal vom Vorbesitzer was kommen :roll:

Diesmal will ich denen die Papiere jedoch nicht aushändigen, sonst verschwinden die auch noch :twisted:

Gibt es hier Urteile, dass die das gar nicht dürfen, oder so!? :roll:

Könnte sie na klar auch als verschollen angeben, aber dann habe ich glaube ich eine ganz schöne Rennerei, oder? :|

Eine Farbkopie der originalen 74er Unterlagen reicht mir persönlich ehrlich gesagt nicht als Souvenier, dies nur mal gleich als Anmerkung :wink:

Danke schon mal im Voraus für jegliche Tips etc.


Gruß
Lalli
Zuletzt geändert von Lalli am 15.04.2009, 23:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Erik.Ode
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Re: Einbehalt von ausl.Fahzeugbrief von d.Zulassungsst.erlau

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo !

Ohne jetzt genau die Regelung für deinen Fall zu kennen, ist es aber üblich, daß nie zwei Originaldokumente für eine Sache im Umlauf sind.
Macht ja auch Sinn, wir müssen es dem Lump, Gauner und Bandit so schwer wie möglich machen.
Gruß Erik.Ode
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