Guten Tag, ich habe mich gerade registriert, weil ich gerne wissen möchte, ob jemand schon mal eine Erfahrung beim Privatverkauf mit ausländlichen Autohändlern gemacht hat?
Ich habe im Sept. 2007 meinen Mercedes Cabrio gebraucht über Autoscout 24 angeboten. Ich bekam wahnsinnig viele Anrufe. Die meisten waren von ausländischen Autohändlern. Jedem Anrufer habe ich gesagt, dass das Auto reparierte und unreparierte Lackschäden hat, aber ansonsten einwandfrei ist. Mit zweien habe ich einen Termin zur Besichtigung vereinbart. Einer der Autohändler schickte den zweiten Interessenten nach kurzem Disput weg und fing bei der Besichtigung an mit mir zu streiten. Es würde sich bei meinem Wagen um einen Unfallwagen handeln und ich müsste das Auto 2000 € billiger an ihn verkaufen, denn er sei extra wegen des Wagens von Gelsenkirchen angereist. Das Auto BJ. 2003 hatte 89.000km und ich habe beim Einparken einen Kratzer in den Kotflügel gemacht und dies vom Karosseriebau neu lackieren lassen. Außerdem wurde mal das Navi geklaut. Mercedes hat das Navi ersetzt und musste auch an der Seite und auf der Motorhaube neu lackieren, weil von den Glasscherben Kratzer im Lack waren. Der Autohändler wurde verbal unverschämt, so dass ich ihn und seinen Begleiter weggeschickt und das Auto einige Tage später an einen anderen Händler zum ausgeschriebenen PReis ohne Probleme verkauft habe.
Nach Wochen erhielt ich einen Mahnbescheid über 300 € Spesen von dem Autohändler aus Gelsenkirchen mit der Begründung, ich hätte in der Kaufanbahnung falsche Angaben gemacht und verschwiegen, dass es sich um ein Unfallwagen handelt und der Händler wäre nicht von Gelsenkirchen hergefahren, hätte ich dies ordnungsgemäß in der Autoscoutanzeige als Unfallwagen deklariert. Inzwischen liegt die Sache zur Verhandlung beim Amtsgericht. Der Autohändler nennt seinen Begleiter als Zeugen, der heimlich am Telefon mitgehört haben soll, dass ich gelogen hätte und erst als mit einem Lackdichtemessgerät vor Ort festgestellt wurde, dass das Auto neu lackiert worden wäre, hätte ich die Beschädigungen zugegeben. Ich war leider alleine und habe keine Zeugen, die mir bestätigen könnten, dass das nicht wahr ist. Ich bin völlig fassungslos über die Vorwürfe und fest der Meinung, dass der Autohändler nur ein noch besseres Schnäppchen machen wollte. Nachdem ihm das nicht gelungen ist, will er seine Fahrkosten von mir erstattet haben. Das ist ein feines Geschäftsmodell. Abgesehen davon, dass ich von mir aus auf die Lackschäden bereits am Telefon hingewiesen habe, das aber nicht beweisen kann, weil bei mir niemand mithörte, würde ich gerne wissen, ab wann ein Auto ein Unfallwagen ist. Kann dazu jemand etwas sagen?
Mein Rat für Privatverkäufer: immer zu zweit sein, damit Sie das Gesprochene unter Eid bezeugen lassen können. Gruß Mercedesverkäufer
privater Autoverkauf an Händler - Thema Unfallwagen
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Re: privater Autoverkauf an Händler - Thema Unfallwagen
17. Kratzer und Beulen sind keine Unfallschäden - Der Käufer eines 6 Jahre alten Gebraucht-Mercedesverkäufer hat geschrieben: dass es sich um ein Unfallwagen handelt und der Händler wäre nicht von Gelsenkirchen hergefahren, hätte ich dies ordnungsgemäß in der Autoscoutanzeige als Unfallwagen deklariert.
wagens kann den Kaufvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, wenn der
Verkäufer den Wagen trotz einiger fachgerecht reparierter Lackschäden und kleiner Beulen als
"unfallfrei" bezeichnet. Bei einem älteren Gebrauchtwagen sind solche Defizite keine „Unfallschä-
den“. (OLG Karlsruhe, 3A U 2/01)
urteile-zu-gebrauchtwagen-t4157.html
Die Sache liegt beim Amtsgericht ? Das kann ich ja kaum glauben.... Was wird dir denn vorgeworfen ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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Privatverkauf - Unfallwagen
Hallo Erik,
die Sache liegt beim Amtsgericht, weil der Autohändler mir vorwirft, dass ich in Autoscout24 das Auto nicht als Unfallwagen deklariert habe. Außerdem behauptet Herr K., dass ich am Telefon die Lackschäden verschwiegen hätte, was überhaupt nicht stimmt.
Er hat das Auto besichtigt und wollte es 2000 € billiger haben. Als ihm das nicht gelungen ist, wurde er ziemlich ausfällig und frech und wollte 300 € von mir Spesen erstattet haben. Das habe ich natürlich nicht bezahlt und dann habe ich einen Mahnbescheid über 300 € erhalten. Dem habe ich widersprochen und jetzt ist die Sache gerichtsanhängig, weil der Autohändler behauptet, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, ich die Mängel am Telefon verschwiegen hätte und er sich betrogen fühlt, weil er umsont das Auto besichtigt hat.
Ich glaube, es ist ein neues Geschäftsmodell dieses Autohändlers. Er geht auf Schnäppchenjad und wenn ihm das nicht gelingt, will er Spesengeld unter dem Vorwand, der Privatverkäufer habe falsche Angaben gemacht. Ich kann das aber nicht beweisen, weil ich bei den Gesprächen mit Herrn K. alleine war und er hatte einen Freund dabei, der auch Unwahrheiten bezeugt.
Deshalb habe ich ja den Rat gegeben, niemals als Privatmann eine Autobesichtigung oder Telefonate beim Verkauf alleine zu führen, weil Du niemals beweisen kannst, was gesprochen wurde und dann kann jeder behaupten, dass Du in der Kaufanbahnung gelogen hast und deshalb Schadensersatz leisten musst. Gruß Mercedesverkäufer
die Sache liegt beim Amtsgericht, weil der Autohändler mir vorwirft, dass ich in Autoscout24 das Auto nicht als Unfallwagen deklariert habe. Außerdem behauptet Herr K., dass ich am Telefon die Lackschäden verschwiegen hätte, was überhaupt nicht stimmt.
Er hat das Auto besichtigt und wollte es 2000 € billiger haben. Als ihm das nicht gelungen ist, wurde er ziemlich ausfällig und frech und wollte 300 € von mir Spesen erstattet haben. Das habe ich natürlich nicht bezahlt und dann habe ich einen Mahnbescheid über 300 € erhalten. Dem habe ich widersprochen und jetzt ist die Sache gerichtsanhängig, weil der Autohändler behauptet, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, ich die Mängel am Telefon verschwiegen hätte und er sich betrogen fühlt, weil er umsont das Auto besichtigt hat.
Ich glaube, es ist ein neues Geschäftsmodell dieses Autohändlers. Er geht auf Schnäppchenjad und wenn ihm das nicht gelingt, will er Spesengeld unter dem Vorwand, der Privatverkäufer habe falsche Angaben gemacht. Ich kann das aber nicht beweisen, weil ich bei den Gesprächen mit Herrn K. alleine war und er hatte einen Freund dabei, der auch Unwahrheiten bezeugt.
Deshalb habe ich ja den Rat gegeben, niemals als Privatmann eine Autobesichtigung oder Telefonate beim Verkauf alleine zu führen, weil Du niemals beweisen kannst, was gesprochen wurde und dann kann jeder behaupten, dass Du in der Kaufanbahnung gelogen hast und deshalb Schadensersatz leisten musst. Gruß Mercedesverkäufer
Zuletzt geändert von Mercedesverkäufer am 26.05.2008, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Nunja, die Masche ist auch nicht mehr ganz neu. Meistens erscheinen die Händler aber erst gar nicht und begründen ihren angeblichen Anspruch (außergerichtlich) mit später bekannt gewordenen Mängeln oder Schadenersatz, wenn das Fahrzeug anderweitig verkauft wurde.
In dem hier beschriebenen Fall wäre ich ja sehr auf die gerichtliche Anspruchsbegründung gespannt, sofern die überhaupt noch eingereicht wird. Denn damit fallen auch üppige Kosten an und die Erfolgsaussichten laufen gegen Null. Dazu kommen noch Beweisanträge, die auch kosten, evtl. Gutachter etc. Das alles müsste der Kläger schon im Voraus verauslagen. Ich bin ziemlich sicher, dass der nur darauf tippt, dass sich jemand schon durch den MB einschüchtern lässt und zahlt.
Gibts denn einen Termin für die Klagebegründung? Wenn es tatsächlich zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte, solltest Du den tatsächlichen Verlauf auch genauso wiedergeben und bist dann eigentlich raus. Wenn es ein schriftliches Verfahren ist/wird, würde ich dem Gericht das ebenso mitteilen, wie es abgelaufen ist. Der hat keinen Anspruch.
In dem hier beschriebenen Fall wäre ich ja sehr auf die gerichtliche Anspruchsbegründung gespannt, sofern die überhaupt noch eingereicht wird. Denn damit fallen auch üppige Kosten an und die Erfolgsaussichten laufen gegen Null. Dazu kommen noch Beweisanträge, die auch kosten, evtl. Gutachter etc. Das alles müsste der Kläger schon im Voraus verauslagen. Ich bin ziemlich sicher, dass der nur darauf tippt, dass sich jemand schon durch den MB einschüchtern lässt und zahlt.
Gibts denn einen Termin für die Klagebegründung? Wenn es tatsächlich zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte, solltest Du den tatsächlichen Verlauf auch genauso wiedergeben und bist dann eigentlich raus. Wenn es ein schriftliches Verfahren ist/wird, würde ich dem Gericht das ebenso mitteilen, wie es abgelaufen ist. Der hat keinen Anspruch.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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- Registriert: 24.03.2008, 19:02
Hallo,
es gibt vom Gericht einen Termin zur schriftlichen Beurteilung und Urteilsverkündung. Da der Kläger aber immer wieder aufs Neue mit neuen Lügen aufwartet und dazu auch immer den ein und gleichen Zeugen zum Beweis angibt, habe ich kurzfristig nach § 495a ZPO einen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Ich komme ja aus dem Schreiben nicht mehr raus und bin seit Wochen mit diesem Thema beschäftigt. WEnn das Urteil vorliegt, werde ich es hier im Forum für alle bekannt geben.
Ich habe aber für alle, die es interessiert, seit heute Nachmittag von einem Gutachter und Sachverständigen meiner Mercedes-Niederlassung eine protokollierte Aussage zum Thema Unfallwagen erhalten.
Er sagte folgendes: Lackschäden, sogar leicht auszutauschende Fahrzeugteile (z.B. ein Kotflügel, der sich mit ein paar Schrauben leicht austauschen lässt) sind Bagatellschäden und machen das Fahrzeug nicht zu einem Unfallwagen. Bei mir wurde 2006 das Navigationssystem geklaut. Dabei wurden die Scheiben eingeschlagen und es musste die Motorhaube und die Beifahrerseitentüre neu lackiert werden. Auch dieser Schaden macht aus dem Fahrzeug keinen Unfallwagen. Beim Verkauf muss man auf die Schäden hinweisen. Genau das habe ich getan. Gruß Mercecesverkäufer
es gibt vom Gericht einen Termin zur schriftlichen Beurteilung und Urteilsverkündung. Da der Kläger aber immer wieder aufs Neue mit neuen Lügen aufwartet und dazu auch immer den ein und gleichen Zeugen zum Beweis angibt, habe ich kurzfristig nach § 495a ZPO einen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Ich komme ja aus dem Schreiben nicht mehr raus und bin seit Wochen mit diesem Thema beschäftigt. WEnn das Urteil vorliegt, werde ich es hier im Forum für alle bekannt geben.
Ich habe aber für alle, die es interessiert, seit heute Nachmittag von einem Gutachter und Sachverständigen meiner Mercedes-Niederlassung eine protokollierte Aussage zum Thema Unfallwagen erhalten.
Er sagte folgendes: Lackschäden, sogar leicht auszutauschende Fahrzeugteile (z.B. ein Kotflügel, der sich mit ein paar Schrauben leicht austauschen lässt) sind Bagatellschäden und machen das Fahrzeug nicht zu einem Unfallwagen. Bei mir wurde 2006 das Navigationssystem geklaut. Dabei wurden die Scheiben eingeschlagen und es musste die Motorhaube und die Beifahrerseitentüre neu lackiert werden. Auch dieser Schaden macht aus dem Fahrzeug keinen Unfallwagen. Beim Verkauf muss man auf die Schäden hinweisen. Genau das habe ich getan. Gruß Mercecesverkäufer
Hallo,
ich hatte dein erstes Schreiben schon verstanden.
Das du kein Unfallfahrzeug angeboten hast, zeigte ja auch mein Link.
Ich bin nur erstaunt, daß dieser "nette" Herr tatsächlich ein Gericht mit seinem unsinnigen Forderungen bemüht.
Habe für dich Mitleid, drücke dir die Daumen und würde ihm einen Gegenforderung zukommen lassen............
ich hatte dein erstes Schreiben schon verstanden.
Das du kein Unfallfahrzeug angeboten hast, zeigte ja auch mein Link.
Ich bin nur erstaunt, daß dieser "nette" Herr tatsächlich ein Gericht mit seinem unsinnigen Forderungen bemüht.
Habe für dich Mitleid, drücke dir die Daumen und würde ihm einen Gegenforderung zukommen lassen............
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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privater Autoverkauf an Händler - Thema Unfallwagen
An alle die es interessiert:
Die Gerichtsverhandlung hat stattgefunden. Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen. Das 'Urteil liegt vor
Begründung:
1. Als Privatmann ist man nicht auskunftspflichtig gegenüber einem Händler. 'Selbst wenn ich die Mängel am Telefon verschwiegen hätte, wäre die Klage nicht durchsetzbar.
2. Ich konnte zusätzlich nachweisen, dass es kein vorvertragliches Verhältnis zwischen dem Händler und mir gab. Ganz wichtig, niemals am Telefon ein Auto reservieren und einen mündlichen Vertrag eingehen. Immer unverbindlich anschauen lassen.
3. Der angebliche Zeuge des Klägers, der am Telefon alles mitgehört haben soll, wurde nicht gewertet. Weil heimliches Mithören am Telefon gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt.
4. Mein Auto mit Lackschäden und neuen Scheiben ist kein Unfallwagen.
Am besten, wenn Euch so etwas passiert, nehmt sofort einen Anwalt, denn der Zeitaufwand und der Ärger, den ich mitgemacht habe, steht in keinem Verhältnis. Gruß Mercedesverkäufer!
Die Gerichtsverhandlung hat stattgefunden. Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen. Das 'Urteil liegt vor
Begründung:
1. Als Privatmann ist man nicht auskunftspflichtig gegenüber einem Händler. 'Selbst wenn ich die Mängel am Telefon verschwiegen hätte, wäre die Klage nicht durchsetzbar.
2. Ich konnte zusätzlich nachweisen, dass es kein vorvertragliches Verhältnis zwischen dem Händler und mir gab. Ganz wichtig, niemals am Telefon ein Auto reservieren und einen mündlichen Vertrag eingehen. Immer unverbindlich anschauen lassen.
3. Der angebliche Zeuge des Klägers, der am Telefon alles mitgehört haben soll, wurde nicht gewertet. Weil heimliches Mithören am Telefon gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt.
4. Mein Auto mit Lackschäden und neuen Scheiben ist kein Unfallwagen.
Am besten, wenn Euch so etwas passiert, nehmt sofort einen Anwalt, denn der Zeitaufwand und der Ärger, den ich mitgemacht habe, steht in keinem Verhältnis. Gruß Mercedesverkäufer!