Einfuhr und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen

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Erik.Ode
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Einfuhr und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen

Beitrag von Erik.Ode »

Kraftfahrzeugangelegenheiten
Erforderliche Unterlagen für:
Ausfuhrkennzeichen

für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland:

* Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
* Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
* Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
* die amtlichen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
* gültiges Personaldokument
* ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

für eingeführte fabrikneue Fahrzeuge aus dem Ausland
:

mit Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

* Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung -"Certificate of Conformity") oder Datenbestätigung des Herstellers

ohne Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

* COC-Bescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
* für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung bzw. COC-Bescheinigung ist ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO einer technischen Prüfstelle vorzulegen
* Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
* bei EG-Importen: Einfuhrumsatzsteuererklärung (Vordrucke in den Zulassungsbehörden erhältlich)

zusätzlich:

* bei Einfuhr aus einem nicht beteiligten EG-Mitgliedstaat: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
* Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
* gültiges Personaldokument
* ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Bitte achten Sie darauf, dass die Ziff. 47, die Schadstoffklasse/ der Emissionsschlüssel, der EG-Übereinstimmungsbescheinigung nach deutschem Muster geschlüsselt ist.

für eingeführte Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland:

* ausländische Fahrzeugpapiere
* Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
* sobald das Fahrzeug nicht eindeutig identifizierbar ist, d.h. technische Daten fehlen, ist ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO mit einem technischen Datenblatt einer Prüfstelle erforderlich
* bei Einfuhr aus einem nicht beteiligten EG-Mitgliedstaat: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
* Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
* gültiges Personaldokument
* ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Hinweise: Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit und beachten Sie, dass weitere Kosten für die Prägung der Kennzeichenschilder entstehen.

Die Vorführung des Fahrzeuges entfällt. Im Zweifelsfall kann eine Vorführung angeordnet werden.

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in 13055 Berlin, Ferdinand-Schultze-Str. 55. Für Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des Bereiches Ausfuhrkennzeichen unter den Telefonnummern 030/90269-3561 und 030/90269-3562 zur Verfügung.

http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstlei ... kennz.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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