ich habe eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung. Folgendes Problem liegt vor:
Wir haben am 4.7.2007 ein 3 Jahre altes Gebrauchfahrzeug gekauft. Am 20.8. wurde in der Werkstatt festgestellt das die Unterdruckdose am Turbolader einen Schaden hat. Dadurch muß der gesamte Turbolader gewechselt werden, kosten rund 1000 Euro
Wir haben eine Gewährleistung von einem Jahr. Laut der Verbraucherzentrale heißt es ja dass alle Mängel "vor Vertragsabschluß" in die Gewährleistung fallen. Soweit ist uns alles klar. Nur wie ist das jetzt mit den 6 Monaten nach Vertragsabschluß? Ich kopiere mal: "Dann geht
das Gesetz (§ 476 BGB) zugunsten von privaten Endverbrauchern davon aus, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestand. Deshalb sollte gekaufte Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem
Kaufdatum bzw. nach Lieferung kritisch hinsichtlich etwaiger Mängel
in Augenschein genommen werden."
Der Verkäufer muß ja dann beweisen das der Mangel erst nach Vertragsabschluß aufgetreten ist.
Haben wir praktisch mit unserer Unterschrift auf dem Kaufvertrag den für sein Alter und Km-Leistung entsprechenden Zustand des Fahrzeugs quittiert? Kann der Verkäufer anhand der ASU vom 12/06 beweisen das das Fahrzeug zum Kaufdatum keine Mängel hatte.
Wir sind jetzt ein bisschen Durcheinander wie das mit dem Gesetz jetzt so hinhaut, haben wir eine reale Chance den Schaden über die Gewährleistung laufen zu lassen?
LG und Danke für Tipps oder Info Anja
