Gewährleistung???

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wuschel80
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Gewährleistung???

Beitrag von wuschel80 »

Hallo,
ich habe eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung. Folgendes Problem liegt vor:

Wir haben am 4.7.2007 ein 3 Jahre altes Gebrauchfahrzeug gekauft. Am 20.8. wurde in der Werkstatt festgestellt das die Unterdruckdose am Turbolader einen Schaden hat. Dadurch muß der gesamte Turbolader gewechselt werden, kosten rund 1000 Euro
:shock:
Wir haben eine Gewährleistung von einem Jahr. Laut der Verbraucherzentrale heißt es ja dass alle Mängel "vor Vertragsabschluß" in die Gewährleistung fallen. Soweit ist uns alles klar. Nur wie ist das jetzt mit den 6 Monaten nach Vertragsabschluß? Ich kopiere mal: "Dann geht
das Gesetz (§ 476 BGB) zugunsten von privaten Endverbrauchern davon aus, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestand. Deshalb sollte gekaufte Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem
Kaufdatum bzw. nach Lieferung kritisch hinsichtlich etwaiger Mängel
in Augenschein genommen werden."
Der Verkäufer muß ja dann beweisen das der Mangel erst nach Vertragsabschluß aufgetreten ist.

Haben wir praktisch mit unserer Unterschrift auf dem Kaufvertrag den für sein Alter und Km-Leistung entsprechenden Zustand des Fahrzeugs quittiert? Kann der Verkäufer anhand der ASU vom 12/06 beweisen das das Fahrzeug zum Kaufdatum keine Mängel hatte.

Wir sind jetzt ein bisschen Durcheinander wie das mit dem Gesetz jetzt so hinhaut, haben wir eine reale Chance den Schaden über die Gewährleistung laufen zu lassen?

LG und Danke für Tipps oder Info Anja
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Ahoi,

Du hast Dir Deine Frage im Grunde ja schon selbst beantwortet. So wie Du es beschrieben hast, könnt Ihr die gesetzliche Gewährleistung ja noch in Anspruch nehmen. Und da nach dem Kauf noch keine 6 Monate vergangen sind, müsste der Händler nachweisen, dass die Mängel bei Vertragsschluss noch nicht vorhanden waren. Man unterschreibt zwar in der Regel ein Protokoll, dass alles in Ordnung war bei Übergabe, aber das kann sich ja nur auf die Dinge beziehen, die man selbst sehen und prüfen kann. Dein Teil gehört da wohl kaum dazu. TÜV und ASU bedeuten hinsichtlich Mängel gar nichts. Damit wird nur gesagt, dass das Fahrzeug verkehrssicher war zum Zeitpunkt der Überprüfung. Wenn Du beim TÜV vom Hof fährst und das Auto verliert unterwegs den Motor, hast Du ja trotzdem die TÜV-Plakette. HU und ASU sind immer nur eine Momentaufnahme. Das kann 1 Minute später schon anders aussehen. Und der TÜV prüft wohl auch nicht den Turbolader.

Habt ihr den Händler schon kontaktiert?
wuschel80
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Beitrag von wuschel80 »

Danke für Deine Antwort!

Ja das haben wir, zuerst war er auch einsichtig und hat sich wegen Reparatur und einem Austauschteil erkundigt.
Gestern hat er uns aber plötzlich auf die Gewährleistung aufmerksam gemacht, hätte er doch auch gleich sagen können!?
Er meinte dann er würde eventuell einen Teil der Rechnung bezahlen und das er schon einmal einen ähnlichen Fall hatte,
der Käufer ist dann vor Gericht und hat verloren. Hat für mich alles sehr nach Einschüchterung geklungen. Ich finde alles
irgendwie ziemlich komisch.

LG Anja
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Beitrag von Prince of Denmark »

Da wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen, nur ein allgemeiner Tipp: wenn der Händler schon mal einen ähnlichen Fall hatte, war der eben nur ähnlich. Es gibt nur sehr selten zwei identische Fälle, die genau gleich beurteilt werden. Das hängt auch vom Gericht ab und der Interpretation. Das Gericht (der Richter) ist ja frei in seiner Entscheidung und Begründung. Wenn ihr in einem Autoclub seid und da eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt bekommt, würde ich das mal in Anspruch nehmen. Denn der Händler bewegt sich dann doch nahe an der Nötigung.

Und warum will er nur einen Teil zahlen? Begründung? Wenn er schon wenigstens teilweise zahlen will, wird er schon wissen, dass er in der Verpflichtung für die Gewährleistung ist. Also soll er dann auch alles zahlen (zumindest was die Materialkosten betrifft). Wenn er nicht will und das auch nicht vernünftig begründet, würde ich ihn mal damit konfrontieren, dass man das Fahrzeug ansonsten eben zurückgibt, wenn die Bedingungen für die Reparatur unannehmbar sind.
wuschel80
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Beitrag von wuschel80 »

Prince of Denmark hat geschrieben:Und warum will er nur einen Teil zahlen? Begründung?


"Wir sind ja nicht so und wollen ja niemanden einfach hängen lassen." Seine wörtliche Begründung.
Ich denke auch das es das Beste sein wird wenn wir mal zum Anwalt gehen.

LG Anja
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Naja. Ich glaub zwar gern an das gute im Menschen, aber dass ein Händler aus reiner Freundlichkeit die Reparatur sponsert, halte ich doch für recht gewagt. Der wird das kaum machen, wenn er nicht sowieso müsste. Ich hoffe mal, eine detaillierte Beratung für euren speziellen Fall wird euch auch wirklich weiterbringen; viel Erfolg dabei.
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