Garantieverlust ohne Kundendienst?

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macafasi
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Garantieverlust ohne Kundendienst?

Beitrag von macafasi »

Hallo,

ich habe einen Mazda 5 (1 Jahr alt) und sollte nun den Herstellerkundendienst durchführen lassen, ansonsten wird mir gedroht, daß die Neuwagengarantie erlischt.

Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

Danke im Voraus!
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Ja !

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie


Ist aber nicht kundenfreundlich...........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
macafasi
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Beitrag von macafasi »

Danke für die Info!
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

:wink:
Gruß Erik.Ode
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tomasino
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Beitrag von tomasino »

Erik.Ode hat geschrieben:Ja !

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie


Ist aber nicht kundenfreundlich...........
Ich weiß ja nicht, ob hier gedroht wurde und ob das kundenfreundlich ist oder nicht, aber nachvollziehbar doch allemal, oder?
Wie solls denn anders laufen?
Nix am Auto machen lassen und wenn dann was kaputt geht, den Hersteller zur Kasse bitten?
So geht`s ja auch nicht!
Ein Automobil unterliegt natürlichem Verschleiß, auch Schmierstoffe usw.
Es ist meines Erachtens nur recht und billig, dass ein Hersteller bestimmte Serviceintervalle einfordert und mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung droht!

8)
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Erik.Ode
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Re: Garantieverlust ohne Kundendienst?

Beitrag von Erik.Ode »

macafasi hat geschrieben:und sollte nun den Herstellerkundendienst durchführen lassen, ansonsten wird mir gedroht, daß die Neuwagengarantie erlischt.

Viele Garantiebedingungen sehen vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, wird jedoch festgelegt, dass eine solche Bedingung nicht mehr zulässig ist, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können.

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... cm:8-66460
Gruß Erik.Ode
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

tomasino hat geschrieben:Es ist meines Erachtens nur recht und billig, dass ein Hersteller bestimmte Serviceintervalle einfordert und mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung droht!

Der Hersteller darf also nach der neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen Garantieleistungen bzw. Leistungen aus Sachmängelhaftung nicht verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit dieser Begründung ablehnen.

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... cm:8-66460

Ich gehe mal davon aus, daß die Serviceintervalle beim Händler durchgeführt werden sollen.
Deshalb meinte ich mit kundenunfreundlich, daß ich mir bei diesem Händler schon vorstellen kann, wie er mit seinem Kunden umgeht ! :(
Gruß Erik.Ode
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tomasino
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Beitrag von tomasino »

OK.
Kundendienst soll sein und muß sein.
Vertragshändler dafür?
Nein!

Aber es sollte nachvollziehbar eine qualifizierte Werkstatt, mit einem nach Herstellevorgaben durchgeführtem KD sein, dann isses OK.

8)
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