Guten Abend.
Ich hab mal ne Frage:
Ein PKW Fahrer verursacht mit 1,1 Promille einen Totalschaden an seinem PKW. Muß die Vollkaskoversicherung den Schaden bezahlen?
und noch eine:
Kurz vor Ende der Arbeitszeit fällt ein Arbeitnehmer die Treppe hinunter, weil er mehr als 1,3 Promille hat. Dabei bricht er sich beide Arme. Muß de gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden aufkommen?
Danke Danke
Frage:
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Re: Frage:
Thielo hat geschrieben:Guten Abend.
Ich hab mal ne Frage:
Ein PKW Fahrer verursacht mit 1,1 Promille einen Totalschaden an seinem PKW. Muß die Vollkaskoversicherung den Schaden bezahlen?
und noch eine:
Kurz vor Ende der Arbeitszeit fällt ein Arbeitnehmer die Treppe hinunter, weil er mehr als 1,3 Promille hat. Dabei bricht er sich beide Arme. Muß de gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden aufkommen?
Danke Danke
Auf beiden Fragen ein klares Nein.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!