Klasse M?

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Nico Guest

Klasse M?

Beitrag von Nico Guest »

Hey,

ich hab den neuen EU-Autofuerhrerschein und da darf ich neben normalen Autos auch die Klasse M fahren.

Nun hab ich kein Geld mir ein Auto zu kaufen, will aber auch nicht mit dem Fahrrad meine Wege zuruecklegen.

Hab bei e-bay nen Simson Roller entdeckt und frag mich, ob ich den denn mit der Klasse M fahren darf.

Wuerde mich ueber Hilfe freuen.
Nico. :)
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tom
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Re: Klasse M?

Beitrag von tom »

Nico Guest hat geschrieben:Hey,

ich hab den neuen EU-Autofuerhrerschein und da darf ich neben normalen Autos auch die Klasse M fahren.

Nun hab ich kein Geld mir ein Auto zu kaufen, will aber auch nicht mit dem Fahrrad meine Wege zuruecklegen.

Hab bei e-bay nen Simson Roller entdeckt und frag mich, ob ich den denn mit der Klasse M fahren darf.

Wuerde mich ueber Hilfe freuen.
Nico. :)
Hi Nico,

wie viel Kubik,
wie schnell fährt es und
wie viel PS hat der Roller denn :?:
Nico Guest

Beitrag von Nico Guest »

49cc ca. 60 Km/h PS keine Ahnung.
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tom
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Beitrag von tom »

Nico Guest hat geschrieben:49cc ca. 60 Km/h PS keine Ahnung.
Hi Nico Guest,

also wenn die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h liegt, brauchst du die Führerscheinklasse A. :idea:

Die Angabe steht im Fahrzeugbrief, solltest du es nicht wissen dann kannst du ja mal beim Verkäufer nachfragen welchen Führerschein man für den Roller benötigt. :wink:
Nico

Beitrag von Nico »

Was kostet denn der A Fuehrerschein? Geht das schneller wenn ich schon den B hab? Vielleicht keine Theorie oder so. Fuehrerschein in Dtl. is doch immer so teuer. Hier koennte ich in der Mittagspause einen machen fuer 20$ aber der wird ja leider nicht in Dtl. anerkannt.

Nico.
Gast

Beitrag von Gast »

FALSCH !

Mit Klasse M darfst du auch Roller (zugelassen auf 50 Km/H) und Zweiräder aus der DDR mit einer bbH von 60 Km/h fahren.
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tom
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Beitrag von tom »

Hallo Gast,

wo steht das denn geschrieben, das wäre mir völlig neu. :oops:
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,
Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, ich weiss das, weil ich davon selbst betroffen war :D
Diese ist in §76 Abs. 8 FeV geregelt.

"§ 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Gast

Beitrag von Gast »

mal ne frage darf ich auch mit klasse b ne simson s50 fahren
Gast

Beitrag von Gast »

^^sorry ich meinte s51
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