Wie seht ihr das? Bin ich nun "schuldig" oder nich

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schucki2006
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Wie seht ihr das? Bin ich nun "schuldig" oder nich

Beitrag von schucki2006 »

Unfallhergang

Parkplatz, Baumarkt, XXX
Freitag, 5.5.2006, ca. 12.45 Uhr


Beim Suchen eines Parkplatzes musste ich auf eine freie Parktasche warten (rechte Seite).

Dort parkte ein VW-Bus aus. Dieser setzte allerdings nicht nur aus der Parktasche zurück, um dann zügig vorwärtsfahrend den Parkplatz zu verlassen, sondern setzte parallel zu meinem Auto rückwärts (!) die gesamte Fahrspur bis zur Seiteneinfahrt sein Fahrzeug zurück (verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung, die auch auf Parkplätzen gilt).

In dem Moment als er links an mir vorbeisetzen wollte, sah ich mein Fahrzeug bedroht (der Abstand war zu gering). Der Mann reagierte nicht auf mein Winken. Ich habe dann meinen PKW zurückgesetzt (vielleicht 1m), um einen Frontalschaden zu vermeiden.
In dem Moment muss rechts hinter mir ein PKW aus einer Parktasche rausgesetzt haben, den ich weder im Rückspiegel noch im Seitenspiegel erfassen konnte. Ich hab den Pkw mit meiner Stoßstange gestreift. Der VW-Bus verließ den Parkplatz, ohne dass ich seine Nummer notieren konnte.


Frage:
1. Die herbeigerufene Polizei meinte, wäre klar, dass ich schuldig bin, und ich musste die 35 Euro bezahlen. Ist das korrekt? Und inwieweit muss man sich von der Polizei anschreien lassen, weil man in seinem Schock am Weinen ist ?:shock:

2. Inwieweit haben Menschen, die aus Parktaschen zurücksetzen auch eine Pflicht, zu warten, bis die Straße frei ist?

3. Ist es korrekt, dass die Versicherung automatisch die Prämie ab dem kommenden Jahr erhöht? Bisher gab es doch immer einen "Freikratzer", dachte ich. Da der Schaden an meinem Auto minimal ist (Lackabschürfung von vielleicht 10 cm, kann ich überpinsel) werde ich die Vollkasko-Versicherung nicht in Anspruch.

DANKE!!!!!!
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Erik.Ode
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Re: Wie seht ihr das? Bin ich nun "schuldig" oder

Beitrag von Erik.Ode »

schucki2006 hat geschrieben:Frage:
1. Die herbeigerufene Polizei meinte, wäre klar, dass ich schuldig bin, und ich musste die 35 Euro bezahlen. Ist das korrekt?


Ja, das sehe ich auch so !


schucki2006 hat geschrieben:Und inwieweit muss man sich von der Polizei anschreien lassen, weil man in seinem Schock am Weinen ist ?:shock:


Keiner muß sich anschreien lassen. Aber du hast wahrscheinlich einen kleinen Teil der Vorgeschichte "vergessen" zu erwähnen !?
Ohne Grund schreien die Beamten sicherlich nicht.
Ich gehe davon aus, daß du dich ungerecht behandelt gefühlt hast und mit dem Bußgeld nicht einverstanden warst. Da ist bei dir mit Sicherheit viel Wut und Enttäuschung im Gespräch gewesen ???
schucki2006 hat geschrieben:2. Inwieweit haben Menschen, die aus Parktaschen zurücksetzen auch eine Pflicht, zu warten, bis die Straße frei ist?
Diese Frage kann man so nicht beantworten, da es immer auf verschiedene Punkte ankommt. Einzelfallentscheidung, Pflasterung des Parkplatzes etc.
Edit: Damit meine ich natürlich deine geschilderte Situation. Beim Rückwärtsfahren oder auch Ausparken hat jeder eine besondere Sorgfaltspflicht. Nur hat in deinem Fall der Ausparkende keinen Schaden verursacht, du schon. Auch wenn du nur einen möglichen Zusammenstoß verhindern wolltest, entbindet dich das nicht von deiner eigenen Sorgfaltspflicht.
schucki2006 hat geschrieben:3. Ist es korrekt, dass die Versicherung automatisch die Prämie ab dem kommenden Jahr erhöht? Bisher gab es doch immer einen "Freikratzer", dachte ich.

Das kann ich leider nicht beantworten.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Ralph
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Registriert: 08.05.2005, 21:54

Beitrag von Ralph »

Ich sehe das ein klein wenig anders. Wenn man versucht einen drohenden Unfall zu verhindern und dabei eine Dritten einen Schaden zufügt, dann ist aus meiner Sicht der Erste dafür zur Verantwortung zu ziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es zwischen dem Ersten und dem Zweiten zu einem Zusammestoß gekommen ist. Dennoch kommt es wie immer auf den Einzelfall an. Es kann auch sein, daß Schucki2006 etwas ängstlich überreagiert hat und somit als schuldig anzusehen ist. Wie dem auch sei, das Hauptproblem ist, daß der VW-Bus einfach weggefahren ist. Aus meine Sicht könnte dies den Tatbestand der Fahrerflucht begründen. Auch wenn der Bus nicht selbst an der Kollision beteiligt war, ist zumindest der Verdacht begründet, an dem Zustandekommen des Unfalles beteiligt gewesen zu sein. Wichtig wären hier weitere Zeugen, die den Verlauf des Unfalles gesehen haben. Gegen die Enscheidung der Polizei kann man auch Wiederpruch einlegen, wenn die Frist gewahrt wird.
mfg Ralf
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